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Die Daten zur Berechnung der Schornsteinabmessungen nach DIN EN 13384 bzw. 13384-2 finden Sie auf dem
Geräteblatt.
Aufstellung des Kaminofens und Anschluss an den Schornstein
Die Verpackung Ihres neuen Kaminofens schützt diesen optimal gegen Beschädigung. Beim Transport können
jedoch trotzdem Schäden am Ofen oder Zubehör entstanden sein. Bitte prüfen Sie daher Ihren Kaminofen nach dem
Auspacken auf Schäden und Vollständigkeit! Melden Sie Mängel umgehend Ihrem Ofenfachhändler!
Bemerkung: Lose oder aus der Verankerung gerutschte Zugumlenkplatten o.ä. sind keine Mängel (siehe Kapitel
►
Erste Inbetriebnahme Ihres Kaminofens – S. 10).
Die Verpackung ihres Kaminofens ist weitgehend umwelt-neutral. Das Holz der Verpackung ist nicht
oberflächenbehandelt und kann zerkleinert verheizt werden. Der Karton und die Folien können problemlos der
kommunalen Reststoffverwertung zugeführt werden.
Bei Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit anderen Öfen und
Herden belegten Schornstein möglich, sofern die Schornsteinbemessung gemäß DIN EN 13384 bzw. 13384-2 dem
nicht widerspricht.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum oder in einem Luftverbund ist für ausreichend
Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Zum Anschluss an den Kamin sollte ein Rauchrohr aus Stahlblech verwendet werden. Das Rauchrohr muss sowohl
mit dem Rauchgasstutzen als auch mit dem Schornstein fest und dicht verbunden werden. Diese feste und dichte
Verbindung ist auch für die Rauchrohrelemente untereinander zwingend notwendig. Es ist unbedingt darauf zu
achten, dass das Rauchrohr nicht in den freien Querschnitt des Schornsteines hineinragt. Zur Einführung in den
Schornstein wird die Verwendung eines Mauerfutters empfohlen.
Bei längerer Abgasrohrführung müssen waagrechte Strecken und Verengungen vermieden werden; es empfiehlt sich
eine in Richtung Schornstein ansteigende Verrohrung. Bei geringem Kaminzug raten wir, den Ofen über ein
mindestens 1 m langes senkrechtes Rohrstück anzuschließen.
Grundsätzlich sind beim Anschluss der Rauchrohre die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Beim Anschluss an
den Kamin über den oberen Rauchrohranschluss ist z.B. ein Abstand von 40 cm vom Rauchrohr zu brennbaren
Bauteilen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann auf 10 cm reduziert werden, wenn das Rauchrohr mit einer
mindestens 2 cm starken Ummantelung mit einem nicht brennbaren Dämmstoff versehen ist.
Der ordnungsgemäße Anschluss der Rauchrohre ist in jedem Fall vom Bezirksschornsteinfegermeister
(Bezirkskaminkehrermeister) abzunehmen.
Sicherheitsabstände (Mindestabstände):
Bei der Aufstellung des Kaminofens müssen grundsätzlich die behördlich angeordneten Brandschutzbestimmungen
befolgt werden. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Bezirksschorn- steinfegermeister bzw. Bezirkskaminkehrermeister.
Die Mindestentfernung von brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien (z.B. Möbel, Tapete,
Holzverkleidung) bzw. von tragenden Wänden muss folgendes eingehalten werden.
Die entsprechenden Abstände für Ihr Modell entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Geräteblatt, das Bestandteil
dieser Bedienungsanleitung ist.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Fußbelägen muss das Gerät auf eine nicht brennbare
Bodenschutzplatte (z.B. Stahlblech, Glas) gestellt werden. Bodenschutzplatten (Unterlagsplatten bzw. U-Platten)
führt Ihr Händler in seinem Zubehörprogramm. Sie können diese im Bedarfsfall bei Ihrem Ofenfachhändler
bestellen.
Die Mindestabmaße/Sicherheitsabstände entnehmen Sie bitte den Geräteblättern und Prüfgutachten