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Allgemeine Hinweise zur Wasserdichtigkeit (DIN 8310)
Uhren aushalten müssen. Die Widerstandsfähigkeit wird in bar ange-
geben und auf dem Gehäuseboden vermerkt.
• Als „wassergeschützt“ (waterresistant) werden Uhrgehäuse bezeichnet,
die widerstandsfähig gegen Schweiß, Wassertropfen, Regen usw. sind.
Sie müssen, in Wasser eingetaucht, über 30 Minuten überstehen. Diese
Uhren sind für den normalen, täglichen Gebrauch bestimmt und dürfen
nicht unter Bedingungen verwendet werden, bei denen Wasserdruck
und Temperaturen erheblich variieren.
• Bei der zusätzlichen Angabe eines Drucks wie z. B. „3 bar“ sind die
Prüfbedingungen verschärft. Die Druckangabe „3 bar“ darf nicht ver-
wechselt werden mit der Tauchtiefe, sondern ist die Definition des Prüf-
drucks. Ein Prüfdruck von „3 bar“ wird in 30 m Wassertiefe erreicht.
• Beim Schwimmen und beim Sprung ins Wasser kann kurzfristig durchaus
ein größerer Druck auf die Dichtelemente entstehen als der garantierte
Prüfdruck. Besonders gefährdet sind die Uhren, wenn man nach längerem
Sonnenbaden ins Wasser springt, weil sich dann der Aufschlagdruck mit
dem Unterdruck durch die Abkühlung addiert, was leichter zu Schäden
führen kann.
• Beim Batteriewechsel ist es wichtig, die Gebrauchseigenschaften von
nach DIN-gefertigten Uhren zu überprüfen und Dichtungen ggfs. zu
erneuern.
Wasserdichtigkeit ist keine bleibende Eigenschaft. Sie sollte jährlich und
insbesondere vor besonderen Belastungen überprüft werden, da die ein-
gebauten Dichtelemente in ihrer Funktion und im täglichen Gebrauch
nachlassen.
• Uhrgehäuse sind passgenau aus mehreren Materialien zusammengesetzt,
die bei Temperaturschwankungen unterschiedliche Ausdehnungskoeffi-
zienten haben können.
• Um die Wasserdichtigkeit für bestimmte Anforderungen dennoch zu
gewährleisten, gibt es spezielle Konstruktionen mit eingearbeiteten
Dichtungen. Diese unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess.
Sie werden u.a. von Schweiß und Säuren angegriffen.
• DIN 8310 regelt Kriterien für Konstruktion und Prüfdrücke, die neue
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