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12
Abbildung 16 / Figure 16
Abbildung 17 / Figure 17
Abbildung 18 / Figure 18
3.1 Einregulierung des Brenners
Um emissionsarme Verbrennungswerte zu erreichen, muß der
Brenner anhand der Abgasmessungen mit geeigneten Meßgeräten
einreguliert werden.
Das Meßloch (Ø 8 mm) ist im Abstand des 2-fachen Durchmessers
des Abgasrohres hinter dem Wärmeerzeuger anzubringen und
nach der Messung zu verschließen.
Achtung: Wärmeerzeuger und Abgasführungen müssen
dicht sein.
3.2 Kaminzug
Um einen konstanten Feuerraumdruck zu erreichen, muß in den
Abgasweg ein Zugbegrenzer eingebaut werden.
Der Zugbegrenzer muß so eingestellt werden, daß der Unterdruck
im Feuerraum im Betrieb nicht mehr als 0,1 mbar beträgt.
Bei Überdruckkesseln ist der einzustellende Kaminzug aus der
Kesselbetriebsanleitung zu entnehmen.
3.3 Verbrennungsluft
An jedem Brenner ist werkseitig entsprechend der eingesetzten
Düse eine Luftmengen-Grundeinstellung vorgenommen worden.
Die werkseitige Luftmengen-Grundeinstellung führt in Abhängigkeit
vom Feuerraum und der Düsentoleranz zu einem Luftüberschuss
und muss grundsätzlich nachreguliert werden. Die benötigte Luft-
menge wird anhand von Russbild und CO
2
-Messungen ermittelt.
Die Einregulierung erfolgt vorzugsweise mit der Stellschraube der
Luftdrossel.
A : Stauscheibe
– Durch drehen der Stellschraube nach rechts wird der Gebläse-
druck erhöht, der CO
2
-Gehalt der Abgase steigt (siehe Abb. 16).
B : Luftdrosse
l
– Durch drehen der Stellschraube nach links wird der CO
2
-
Gehalt der Abgase erhöht und der Gebläsedruck gesenkt (siehe
Abb. 16).
C : Lufteinlass
(Werkseitig arretiert)
– Durch drehen der Stellschraube nach links wird der CO
2
-Ge-
halt der Abgase erhöht und der Gebläsedruck gesenkt (siehe
Abb. 16).
Es ist darauf zu achten, daß der Gebläsedruck zwischen 2,0 - 3,5
mbar eingehalten wird.
Wir empfehlen, einen CO
2
-Gehalt von 12 - 13 Vol. % einzustellen.
Die Gebläsedruckmessung ist am Druckmeßnippel 1 (siehe Abb.
17) durchzuführen.
Der Fotostrom ist mit einem DC-Mikroamperemeter in Reihe mit
dem Fotowiderstand (+Pol auf Klemme 12, max 5 kOhm innerer
Widerstand im Instrument) zu messen (siehe Abb. 18).
Der Fotostrom muß im Betrieb zwischen 55 μA und 100 μA bei
230 V~ sein.
Meßadapter MA 2 (siehe Abb. 18) auf Wunsch lieferbar.
3.4 Rußzahl
Die Rußzahl darf nach der Rußzahl-Vergleichskala den Wert 0,5
nicht übersteigen.
B
C
A
MA 2
1