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Das Brennholz ist nicht trocken genug. Der Feuchtigkeitsgehalt von Brennholz sollte 18% nicht
übersteigen.
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Es besteht ein Unterdruck in Ihrem Haus.
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Der äußere Rauchabzug ist verrußt. Dies kann besonders nach dem Schornsteinfegen auftreten.
Kontrollieren Sie den Rauchabzug.
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Es wurde zu wenig Brennholz verwendet. Die Glut ist daher nicht stark genug und zu kalt, um die
neue Ladung Brennholz zu entzünden.
3.5 Empfohlener Brennstoff
3.5.1 Holz und Holzbriketts
Wir setzen den Gebrauch von gespaltenem Hartholz voraus, welches mindestens ein Jahr gut belüftet
draußen unter einer Abdeckung gelagert wurde. Brennholz, welches nur drinnen gelagert wurde, ist sehr
trocken und wird daher sehr schnell verbrennen. Wir empfehlen, dass Sie Brennholz im Winter schlagen, da
sich dann die meiste Feuchtigkeit in die Wurzeln zurückgezogen hat. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz
schreibt vor, dass nur trockene naturbelassene Hölzer (Feuchtigkeitsgehalt höchstens 18 %) als Brennstoff
für Kleinfeuerstätten verwendet werden dürfen. Den Feuchtigkeitsgrad des Brennholzes können Sie mit Hilfe
eines Feuchtigkeitsmessers oder eines Spülmitteltests bestimmen. Vorgehensweise des Spülmitteltests:
Geben Sie einen Tropfen Spülmittel auf das eine Ende des Holzstückes und verreiben Sie den Tropfen
leicht. Pusten Sie dann auf der gegenüberliegenden Seite kräftig ins Holz. Bilden sich auf der Seite mit dem
Spülmittel nun Seifenblasen, ist Ihr Holz trocken genug. Am besten geeignet sind Holzscheite von ca. 10 cm
Umfang und max. 39 cm Länge. Beim Anwenden von zu feuchtem Holz wird der Wirkungsgrad des Ofens
deutlich reduziert und die Partikelemission erhöht.
Wichtig:
Der Hybridofen ist keine „Müllverbrennungsanlage“. Auf keinen Fall dürfen Kohleruß,
Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, feuchtes und/oder mit Holzschutzmitteln behandeltes
Holz, Papier und Pappe verbrannt werden. Fossile Brennstoffe dürfen auch nicht verwendet werden. Das
Verbrennen von Abfall ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz verboten. Die bei der Abfallverbrennung
entstehenden Abgase können Ihre Gesundheit gefährden sowie Schäden an den Schamotte- und
Metallteilen Ihres Kaminofens und am Schornstein verursachen.
3.5.2 Pellets
Sie dürfen nur Pellets mit einem Durchmesser von Ø6 mm mit einer maximalen Länge von 40mm
– Typ
ENplus, Qualität A1
– verwenden. Wir empfehlen den Gebrauch hochwertiger Pellets – diese zeichnen sich
durch helle Farbe und weiche Struktur aus. Die Qualität der Holzpellets hat einen direkten Einfluss auf den
Geräuschpegel der Förderschnecken, seine Effizienz und den Reinigungsbedarf.
finden Sie weitere Informationen.
Der Brennkegel darf nicht während des Gebrauchs des Ofens entfernt werden,
weder mit Pellets noch mit Holz. Verwenden Sie niemals Holz, welches mit
Nägeln, Schrauben oder Klammern versehen ist, da dieses die Förderschnecke
für die Pellets beschädigen wird. Pellets dürfen niemals direkt in den Brennkegel
gegeben werden. Dies darf nur über die Förderschnecken aus dem Pellettank
erfolgen.
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