AGRETO VibroCounter II
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Garantie
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gelten für den AGRETO
VibroCounter II folgende Garantiebestimmungen:
Die AGRETO electronics GmbH garantiert die Funktion und repariert oder
ersetzt alle Teile, die innerhalb der Garantiefrist einen Material- oder
Fabrikationsschaden aufweisen.
Garantieleistungen werden nur von der AGRETO electronics GmbH
durchgeführt.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines Garantiefalles obliegt
ausschließlich der AGRETO electronics GmbH.
Die Garantiefrist beginnt mit der ersten Rechnungslegung an einen
Endkunden und endet 5 Jahre ab diesem Rechnungsdatum.
Voraussetzung für eine Garantieleistung sind die Vorlage der
Originalrechnung und die Einhaltung aller Punkte dieser
Bedienungsanleitung.
Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Gebrauchsspuren, übliche
Abnutzungserscheinungen sowie Beschädigungen durch unsachgemäßen
Gebrauch, Nachlässigkeit und Unfälle.
Bei der Abwicklung eines Garantiefalles anfallende Transportkosten gehen
zu Lasten des Käufers.
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Entsorgung
Entsorgen Sie das Gerät im Rahmen der endgültigen Stillsetzung
bzw. Teile davon umweltgerecht und sortenrein (Metall zum
jeweiligen Metallschrott, Kunststoff zum Kunststoffmüll, etc. – nicht
mit dem Hausmüll entsorgen)!
Detailinformationen finden Sie in der Richtlinie 2002/96/EG