F08D/F10D
F08D/F10D
1-4
1-4
1.3.9
Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstellers
vornehmen! Dies gilt auch für den
Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von Per-
sonen selbständig geführt oder
gewartet werden, die vom Unter-
nehmer dafür bestimmt sind.
Diese Personen müssen außerdem
- das 18. Lebensjahr vollendet ha-
ben
- körperlich und geistig geeignet
sein
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen
haben
- erwarten lassen, daß sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen
1.3.9
Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstellers
vornehmen! Dies gilt auch für den
Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von Per-
sonen selbständig geführt oder
gewartet werden, die vom Unter-
nehmer dafür bestimmt sind.
Diese Personen müssen außerdem
- das 18. Lebensjahr vollendet ha-
ben
- körperlich und geistig geeignet
sein
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen
haben
- erwarten lassen, daß sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen
Summary of Contents for AF 100
Page 61: ...F08D F10D F08D F10D Beschilderung Beschilderung Signalisation Signalisation Signs Signs ...
Page 76: ...F08D F10D F08D F10D 2 8 2 8 Schriftzug Lärmarme Baumaschine Schriftzug Lärmarme Baumaschine ...
Page 104: ...F08D F10D F08D F10D Beschreibung Beschreibung Description Description Description Description ...
Page 177: ...F08D F10D F08D F10D Wartung Wartung Entretien Entretien Maintenance Maintenance ...
Page 219: ...F08D F10D F08D F10D Störung Ursache und Abhilfe Störung Ursache und Abhilfe ...
Page 222: ...F08D F10D F08D F10D Dérangements causes et remèdes Dérangements causes et remèdes ...
Page 225: ...F08D F10D F08D F10D Malfunctions causes and remedies Malfunctions causes and remedies ...
Page 228: ...Anhang Anhang Appendice Appendice Appendices Appendices ...
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Page 242: ...F08D F10D F08D F10D A 10 3 A 10 3 ...
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