F06E/F06S
F06E/F06S
1-8
1.5.1.20
Ist die Sicht des Fahrers
auf seinen Fahr- und Arbeits-
bereich durch einsatzbedingte
Einflüsse eingeschränkt, muss er
eingewiesen werden oder der
Fahr- und Arbeitsbereich ist durch
eine feste Absperrung zu sichern.
1.5.1.21
Als Einweiser dürfen nur
zuverlässige Personen eingesetzt
werden. Sie sind vor Beginn ihrer
Tätigkeit über ihre Aufgaben zu
unterrichten.
1.5.1.22
Zur Verständigung zwi-
schen Fahrer und Einweiser sind
Signale zu vereinbaren. Die Signale
dürfen nur vom Fahrer und vom
Einweiser gegeben werden.
1.5.1.23
Einweiser müssen gut
erkennbar sein, z. B. durch Warn-
kleidung. Sie haben sich im Blick-
feld des Fahrers aufzuhalten.
1.5.1.24
Beim Passieren von Un-
terführungen, Brücken, Tunnel,
Freileitungen usw. immer auf
ausreichenden Abstand achten!
1.5.1.25
Von Bruch-, Gruben-,
Halden- und Böschungsrändern so
weit entfernt bleiben, dass keine
Absturzgefahr besteht. Der Unter-
nehmer oder sein Beauftragter
haben entsprechend der Tragfä-
higkeit des Untergrundes den
erforderlichen Abstand von der
Absturzkante festzulegen.
1.5.1.26
An ortsfesten Kippstellen
darf das Gerät nur betrieben
werden, wenn fest eingebaute
Einrichtungen an der Kippstelle das
Ablaufen und Abstürzen des
Gerätes verhindern.
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1.5.1.20
Ist die Sicht des Fahrers
auf seinen Fahr- und Arbeits-
bereich durch einsatzbedingte
Einflüsse eingeschränkt, muss er
eingewiesen werden oder der
Fahr- und Arbeitsbereich ist durch
eine feste Absperrung zu sichern.
1.5.1.21
Als Einweiser dürfen nur
zuverlässige Personen eingesetzt
werden. Sie sind vor Beginn ihrer
Tätigkeit über ihre Aufgaben zu
unterrichten.
1.5.1.22
Zur Verständigung zwi-
schen Fahrer und Einweiser sind
Signale zu vereinbaren. Die Signale
dürfen nur vom Fahrer und vom
Einweiser gegeben werden.
1.5.1.23
Einweiser müssen gut
erkennbar sein, z. B. durch Warn-
kleidung. Sie haben sich im Blick-
feld des Fahrers aufzuhalten.
1.5.1.24
Beim Passieren von Un-
terführungen, Brücken, Tunnel,
Freileitungen usw. immer auf
ausreichenden Abstand achten!
1.5.1.25
Von Bruch-, Gruben-,
Halden- und Böschungsrändern so
weit entfernt bleiben, dass keine
Absturzgefahr besteht. Der Unter-
nehmer oder sein Beauftragter
haben entsprechend der Tragfä-
higkeit des Untergrundes den
erforderlichen Abstand von der
Absturzkante festzulegen.
1.5.1.26
An ortsfesten Kippstellen
darf das Gerät nur betrieben
werden, wenn fest eingebaute
Einrichtungen an der Kippstelle das
Ablaufen und Abstürzen des
Gerätes verhindern.
Summary of Contents for AF 60e
Page 61: ...F06E F06S F06E F06S Beschilderung Beschilderung Signalisation Signalisation Signs Signs ...
Page 89: ...F06E F06S F06E F06S Beschreibung Beschreibung Description Description Description Description ...
Page 161: ...F06E F06S F06E F06S Wartung Wartung Entretien Entretien Maintenance Maintenance ...
Page 196: ...F06E F06S F06E F06S Störung Ursache und Abhilfe Störung Ursache und Abhilfe ...
Page 200: ...F06E F06S F06E F06S Dérangements causes et remèdes Dérangements causes et remèdes ...
Page 204: ...F06E F06S F06E F06S Malfunctions causes and remedies Malfunctions causes and remedies ...
Page 213: ...Anhang Anhang Appendice Appendice Appendices Appendices ...
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Page 215: ......
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Page 231: ...F06E F06S F06E F06S B B ...
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