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Das Gerät ist ausschließlich für den Einsatz im Sinne der bestimmungsge-
mäßen Verwendung zu benutzen. Eine andere oder darüber hinaus gehende
Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus entstandene
Schäden, sowie für mangelhafte bzw. fehlerhafte Arbeitsergebnisse haftet
der Hersteller nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
-
das vollständige Lesen und Befolgen der Bedienungsanleitung und aller
Sicherheits- und Gefahrenhinweise
-
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten
-
die Einhaltung aller Hinweise der Batterie- und Fahrzeughersteller
Bestimmungsge-
mäße Verwen-
dung
Batterien enthalten augen- und hautschädigende Säuren. Zudem entstehen
beim Laden von Batterien Gase und Dämpfe, die Gesundheitsschäden
verursachen können und die unter gewissen Umständen hoch explosiv sind.
Gefahr durch
Säuren, Gase
und Dämpfe
Gefahren durch
Netz- und
Ladestrom
Beim Arbeiten mit Ladegeräten setzen Sie sich zahlreichen Gefahren aus,
wie z.B.:
-
elektrische Gefährdung durch Netz- und Ladestrom
-
schädliche elektromagnetische Felder, die für Träger von Herzschrittma-
chern Lebensgefahr bedeuten können
Ein Elektroschock kann tödlich sein. Jeder Elektroschock ist grundsätzlich
lebensgefährlich. Um Elektroschocks während des Betriebes zu vermeiden:
-
keine spannungsführenden Teile innerhalb und außerhalb des Gerätes
berühren.
-
keinesfalls die Batteriepole berühren
-
Ladekabel bzw. Ladeklemmen nicht kurzschließen
Sämtliche Kabel
und Leitungen müssen fest, unbeschädigt, isoliert und
ausreichend dimensioniert sein. Lose Verbindungen, angeschmorte, beschä-
digte oder unterdimensionierte Kabel und Leitungen sofort von einem autori-
sierten Fachbetrieb instandsetzen lassen.
Betrieb bzw. Lagerung des Gerätes außerhalb des angegebenen Bereiches
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus entstandene Schäden haftet
der Hersteller nicht.
Genaue Informationen über die zulässigen Umgebungsbedingungen entneh-
men Sie den technischen Daten Ihrer Bedienungsanleitung.
Umgebungsbe-
dingungen
-
Ladegerät ausschließlich in gut belüfteten Räumen verwenden, um das
Ansammeln von explosiven Gasen zu verhindern. Batterieräume gelten
nicht als explosionsgefährdet, wenn durch natürliche oder technische
Lüftung eine Wasserstoffkonzentration unter 4% gewährleistet ist.
-
Während des Ladens einen Mindestabstand von 0,5 m zwischen Batterie
und Ladegerät einhalten. Mögliche Zündquellen, sowie Feuer und offe-
nes Licht von der Batterie fernhalten
-
Die Verbindung zur Batterie (z.B. Ladeklemmen) keinesfalls während des
Ladevorganges abklemmen
Summary of Contents for VAS 5903
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