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CS 4030
Transport
17 TRANSPORT
WARNUNG! Lebensgefahr und Gefahr
schwerster Verletzungen.
Eine laufende Säge-
kette kann beim Transport zu schwersten Verlet-
zungen und sogar zum Tode führen.
■
Niemals die Kettensäge mit laufender Säge-
kette tragen und transportieren.
■
Führen Sie vor dem Transport die o. g. Maß-
nahmen durch.
Führen Sie vor dem Transport folgende Maßnah-
men durch:
1. Die Kettensäge ausschalten und den Akku
entfernen.
2. Kettenschutz aufstecken.
3. Kettensäge nur am Bügelgriff tragen. Füh-
rungsschiene und Sägekette zeigen dabei
nach hinten.
4. In Fahrzeugen: Kettensäge gegen Umkippen,
Beschädigung und Auslaufen von Kettenöl si-
chern.
18 LAGERUNG
Nach jedem Gebrauch die Kettensäge gründlich
reinigen. An einem trockenen, abschließbaren
Platz und außerhalb der Reichweite von Kindern
aufbewahren.
Bei Betriebspausen, die länger als 30 Tage dau-
ern, folgende Arbeiten durchführen:
■
Die Kettensäge ausschalten und den Akku
entfernen.
■
Öltank für das Sägekettenöl entleeren.
■
Sägekette und Führungsschiene abnehmen,
reinigen und mit Rostschutzöl einsprühen.
■
Kettensäge gründlich reinigen und in einem
trockenen Raum aufbewahren.
ACHTUNG! Gefahr der Gerätebeschädi-
gung.
Eingetrocknetes/verklebtes Sägekettenöl
kann bei längerer Lagerung zu Schäden an ölfüh-
renden Bauteilen und der Ölpumpe führen.
■
Das Sägekettenöl vor jeder längeren Lage-
rung aus der Kettensäge entfernen.
19 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
■
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
■
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
■
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
■
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
■
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
■
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
■
Zur sicheren Entnahme von Batterien oder
Akkus aus dem Elektrogerät und für Informa-
tionen über deren Typ bzw. chemisches Sys-
tem beachten Sie die weiteren Angaben in-
nerhalb der Bedienungs- bzw. Montageanlei-
tung.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Ak-
kus sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet. Die Rückgabe be-
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