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Garantie
13 GARANTIE
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir während der gesetzlichen Verjäh-
rungsfrist für Mängelansprüche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Die
Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem das Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
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Beachten dieser Betriebsanleitung
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Sachgemäßer Behandlung
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Verwenden von Original-Ersatzteilen
Die Garantie erlischt bei:
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Eigenmächtigen Reparaturversuchen
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Eigenmächtigen technischen Veränderungen
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Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
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Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
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Verschleißteile, die auf der Ersatzteilkarte mit Rahmen
xxxxxx (x)
gekennzeichnet sind
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Verbrennungsmotoren (hier gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Motorenhersteller)
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den ersten Endabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf
dem Kaufbeleg. Wenden Sie sich bitte mit dieser Erklärung und dem Original-Kaufbeleg an Ihren
Händler oder die nächste autorisierte Kundendienststelle. Die gesetzlichen Mängelansprüche des
Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben durch diese Erklärung unberührt.
Summary of Contents for SnowLine 620 E III
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