alfasolar
GmbH
Ahrensburger
Str.
4
–
6,
30659
Hannover
Geschäftsführer:
Dipl. Ing.
M.
Denz
(CEO)
/
Dipl. Kfm.
K. W.
Hoffmann
(CFO)
Amtsgericht
Hannover
HRB
544
55
Gerichtsstand
und
Sitz:
Hannover
Seite
23
von
31
Änderungs Index:
06
Änderungs Stand
:
2012 12 06
Doc. Nr.
AL Inst 03
Tel:
Fax:
Mail:
Web:
+49
(0)
511 261
447 0
+49
(0)
511 261
447 50
sales@alfasolar.de
www.alfasolar.de
3.4.17
Blitz
&
Überspannungsschutz
für
PV Stromversorgungssysteme
„Durch
die
Errichtung
üblicher
PV Stromversorgungssysteme
auf
und
an
Gebäuden
wird
das
Risiko
eines
Blitzschlages
nicht
verändert.
Es
wird
empfohlen,
das
PV Stromversorgungs
system
und
das
Blitzschutzsystem
vor
der
jeweiligen
Errichtung
zu
planen
und
aufeinander
abzustimmen.“
(Auszug
aus
der
DIN
EN
62305 3
Bbl
5)
Die
Erfordernisse
des
Blitz
und
Überspannungsschutzes
sind
abhängig
von
den
speziellen
ört
lichen
Gegebenheiten
(Gebäude
mit
oder
ohne
äußeren
Blitzschutz),
von
der
eingesetzten
Technik
(insbesondere
Netzeinspeisegerät
oder
Solarmodul),
sowie
von
den
Vorschriften
und
Richtlinien
(u.
a.
VDE
0185 305
in
der
jeweils
gültigen
Fassung,
entspricht
inhaltlich
der
DIN
EN
62305
)
zu
ermitteln.
Die
Installation
sollte
unbedingt
eine
Blitzschutz Fachkraft*
übernehmen,
da
ein
falsch
installierter
Blitzschutz
wirkungslos
oder
sogar
gefährlich
ist.
Die
rechtlichen
Bestimmungen
sind
unbedingt
einzuhalten.
Im
Übrigen
wird
vorausgesetzt,
dass
die
Installati
on
dem
Stand
der
Technik
(Einhaltung
der
VDE
Vorschriften
und
DIN
EN
Normen)
entspricht.
„*Eine
Blitzschutz Fachkraft
ist,
wer
aufgrund
fachlicher
Ausbildung,
Kenntnisse
und
Erfahrungen
sowie
Kenntnis
der
einschlägigen
Normen
Blitzschutzsysteme
planen,
errichten
oder
prüfen
kann.“
(Auszug
DIN
EN
62305 3
Bbl
5)
Blitzschutz Potentialausgleich
„Der
Blitzschutz Potentialausgleich
wird
erreicht,
indem
das
Blitzschutzsystem
verbunden
wird
mit:
-
Dem
Metallgerüst
der
baulichen
Anlage;
-
Den
Installationen
aus
Metall;
-
Den
äußeren
leitenden
Teilen
und
Leitungen,
die
mit
der
baulichen
Anlage
verbun
den
sind;
-
Den
elektrischen
und
elektronischen
Systemen
innerhalb
der
zu
schützenden
bauli
chen
Anlage.
Wenn
ein
Blitzschutz Potentialausgleich
mit
dem
inneren
System
eingerichtet
wird,
kann
ein
Teil
des
Blitzstromes
in
solche
Systeme
hineinfließen.
Dieser
Effekt
ist
zu
berücksichtigen.
Verbindungsmaßnahmen
können
sein:
-
Potentialausgleichsleitungen,
wenn
ein
elektrischer
Durchgang
nicht
durch
die
na
türlichen
Verbindungen
erreicht
wird
-
Überspannungsschutzgeräte,
wenn
direkte
Verbindungen
mit
Potentialausgleichs
leitern
nicht
möglich
sind.“
(Auszug
aus
der
DIN
EN
62305 3
Bbl
5
Normpunkt
5.4)
A
L L G E M E I N E
H
IN W E IS E
:
Alle
metallischen
Teile
der
Photovoltaikanlage
sind
elektrisch
miteinander
zu
verbinden
und
in
Abhängigkeit
von
einer
eventuell
vorhandenen
Blitzschutzanlage
in
den
Potentialausgleich
zu
führen.
Ist
eine
Blitzschutzanlage
vorhanden
und
werden
die
Mindestabstände
zu
dieser
un
terschritten,
ist
die
Photovoltaik
gebäudespezifisch
und
nach
den
üblichen
Verfahren
mit
ei
nem
Erdungsleiter
in
diese
einzubeziehen.
Ist
keine
vorhanden,
ist
ein
Kupferkabel
mit
einem
Querschnitt
min
16
mm²
außerhalb
des
Gebäudes
zu
einem
getrennten
Erder
oder
zur
Poten
tialausgleichsschiene
(PAS)
zu
führen.
Geltende
technische
Rahmenbedingungen
(kein
Verlauf
durch
Bereiche
mit
leicht
entzündlichen
Stoffen,
ausreichende
Dimensionierung
des
Erders,
mögliche
Nutzung
durch
verbundene
metallische
Installationen
am
Gebäude)
sind
unbedingt
einzuhalten.