LIFTSYSTEME
KASSETTENLIFT
K90
1 B
ESTIMMUNGSGEMÄßE
V
ERWENDUNG
- Der Kassettenlift K90 ist ausschließlich zum Anheben und Absenken von
körperbehinderten Personen im Rollstuhl, entsprechend seiner Auslegung, zu betreiben.
Das Beachten der Betriebsanleitung und die Einhaltung der Inspektions- und
Wartungsbedingungen gehört auch zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Für
Vorkommnisse, die sich aus Nichtbeachtung der vorgegebenen Vorschriften ergeben,
ist der Hersteller nicht verantwortlich und nicht haftbar.
-
Eine darüber hinausgehende oder andere Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß
und kann zu Beeinträchtigung des Liftes und damit zu Gefahren für den Benutzer
führen. Das Risiko trägt allein der Betreiber.
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Der Kassettenlift K90 ist nach dem neuesten Stand der Technik gebaut und ist auch nur
in technisch einwandfreiem Zustand sowie sicherheits- und gefahrenbewusst unter
Beachtung der Betriebsanleitung zu benutzen! Insbesondere Störungen, die die
Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen bzw. beseitigen zu
lassen!
- Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass nur eingewiesenes Personal mit dem
Kassettenlift K90 arbeitet.
- Der Betreiber hat sich zu verpflichten, den Kassettenlift K90 in einwandfreiem Zustand
zu betreiben.
- Jede Person, die mit der Montage, Demontage, Inbetriebnahme, Bedienung und
Instandhaltung des Kassettenliftes K90 befasst ist, muss die komplette
Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
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Vor dem Probelauf ist zu prüfen, ob die mechanischen sowie elektrischen
Schutzeinrichtungen (z.B. Blinkleuchte) ordnungsgemäß funktionieren.
- Nach der Elektro-Montage oder Instandhaltung sind die eingesetzten
Schutzmaßnahmen zu testen.
- Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen, welche die Sicherheit des
Kassettenliftes K90 beeinflussen, sind nicht gestattet!
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Während des Betriebes ist darauf zu achten, dass sich keine Personen, Körperteile
oder Haustiere unter der Hubplattform befinden!
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Bei Störungen den Kassettenlift K90 sofort abschalten und die Störungsursache
beseitigen.