LIFTSYSTEME
KASSETTENLIFT
K90
§51 Außerbetriebnahme
Kraftbetriebene und kraftbewegte Hebebühnen müssen nach Außerbetriebnahme gegen
unbefugte Benutzung gesichert werden.
Weiterhin verweisen wir auf die Unfallverhütungsvorschrift UVV VBG 14, zu beziehen bei
der Berufsgenossenschaft.
Warnung vor Restrisiken
Restrisiken sind nicht auszuschließen, darum:
ACHTUNG:
Zum Montieren, Bedienen und Warten des Kassettenliftes K90 darf nur geschultes Personal
eingesetzt werden. Die Anweisungen des zuständigen Sicherheitsbeauftragten sind zu beachten!