DEUTSCH
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SPEZIFISCHE RISIKEN IN POOLS, WANNEN UND ÄHNLICHEM
ACHTUNG
- Ansaug- und Quetschgefahr -
Die Ansaugung in den
Ansaugdüsen bzw. Abdeckungen der Düsen prüfen, d.h. ob diese beschädigt, gebrochen,
gerissen, nicht vorhanden oder nicht korrekt befestigt sind, was zu schwerwiegenden
Verletzungen oder zum Tod aufgrund der folgenden Quetschungsgefahren führen kann (Symbole
durch APSP):
Verfangen der Haare –
Die Haare können sich in der Abdeckung der Ansaugdüse verfangen.
Verfangen der Arme/Beine –
Ein in der Ansaugdüse eines Schachts oder in einem Deckel einer
Ansaugdüse eingefügtes Körperglied - wenn diese beschädigt, gebrochen, gerissen, abwesend oder
nicht korrekt befestigt sind - kann zu einer mechanischen Einschränkung oder ein Aufschwellen des
Körperglieds führen.
Verfangen durch Ansaugen des Körpers –
Ein unterschiedlicher Druck, mit einem erweiterten
Verhältnis hinsichtlich des Körpers oder der Körperglieder kann zu einem Verfangen führen.
Ausweiden/Aufschlitzen -
Ein negativer Druck direkt am Darm über die Düse eines
Ansaugschachts oder über den Deckel einer Ansaugdüse, der beschädigt, gebrochen, gerissen,
nicht vorhanden oder nicht korrekt befestigt ist, kann zu Ausweiden/Aufschlitzen führen.
Mechanisches Verfangen -
Schmuck, Badeanzüge, Haarschmuck, Finger, Zehen oder Knöchel,
können eventuell im Deckel einer Ansaugdüse verfangen werden und somit ein mechanisches
Verfangen darstellen.
Hinweis:
Siehe Abschnitt 1.3 für die Hinweise hinsichtlich der SVRS.
Dieses Risiko ist durchaus real: in den USA wurden zwischen 1990 und 2004 ganze 74 Fälle des
Verfangens und der Eviszeration bekannt (Quelle: CPSC, USA 2005).
Es ist daher unerlässlich, dass alle anwendbaren nationalen und lokalen Vorschriften obligatorisch
eingehalten werden.
Regelmäßig und sorgfältig kontrollieren, ob die Gitter an den Saugstutzen intakt und sauber sind.
Diese Gitter können mit der Zeit wegen Alterung, Kontakt mit Wasser, Sonneneinstrahlung und
Witterungseinflüssen ruiniert werden: darum müssen sie regelmäßig sorgfältig kontrolliert werden. Im
Falle von Beschädigungen sind alle Personen umgehend entfernt werden.
ACHTUNG – Um das Einklemmrisiko einzuschränken
:
Um das Risiko des Verfangens zu vermindern, muss die Pumpe gemäß der neuesten Bundes-, Länder-
und lokalen Poolvorschriften installiert und mit mindestens zwei Saugöffnungen pro Pumpe verbunden
werden; andernfalls muss nach den neuesten APSP-7 Standards installiert werden.
Die Pumpe nicht in Betrieb nehmen, wenn der Deckel des Zulaufs beschädigt, kaputt, nicht vorhanden
oder nicht sicher befestigt ist.
Es empfiehlt sich die Verwendung eines nach ASME A 112.19.17 zugelassenen Sicherheits-Vakuum
Release System (SVRS) das auch von den Bundes-, Länder- und lokalen Verordnungen vorgeschrieben
sein kann. Dieser Poolmotor ist OHNE Sicherheits-Vakuum-Release-Systems (SVRS).
SVRS trägt dazu bei, dass die Gefahr des Ertrinkens vermieden wird, wenn ein Körper in den
Unterwasserabläufen gefangen bleibt. Bei einigen Pools kann eine Person, wenn sie einen
Ansaugstutzen bedeckt, durch das Ansaugen gefangen bleiben. Je nach Konfiguration des Pools kann
es erforderlich sein, ein SVRS zu installieren, um den lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen
Anforderungen gerecht zu werden. Für weitere Informationen zu den SVRS Anforderungen und dem
Virginia Graeme Baker Pool und Spa Safety Act besuchen Sie unsere Website www.cpsc.gov