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zubringen. Außerdem ist darauf
zu achten, dass das Speisekabel
nicht die Durchgänge behindert.
Personenschaden durch Abprallen
von Splittern und Bruchteilen, Ein-
atmen von Staub, Aufprall, Schnitt-
und Stechwunden, Abschürfungen,
Lärm, Vibrationen.
Beschädigung des Gerätes oder um-
liegender Teile durch Abprallen von
Splittern, Aufprall und Einschnitte.
Es ist sicherzustellen, dass tragbare
Leitern sicher und fest aufgestellt
werden, dass diese die geeignete
Standsicherheit besitzen, dass die
Stufen bzw. Streben unbeschädigt
und rutschfest sind, dass die Lei-
tern nicht versetzt werden, wenn
sich jemand darauf befindet, und
dass jemand darüber wacht.
Personenschaden durch Herun-
terfallen oder Schnitt- und Quet-
schwunden (Leichtmetallleitern).
Es ist sicherzustellen, dass Platt-
formleitern sicher und fest aufge-
stellt werden, dass sie die geeig-
nete Standsicherheit besitzen,
dass die Stufen bzw. Streben un-
beschädigt und rutschfest sind,
dass sie über Handläufe verfügen
und dass die Plattform mit einem
Geländer versehen ist.
Personenschaden durch Sturz.
Es ist sicherzustellen, dass bei den
auf einer gewissen Höhe ausge-
führten Arbeiten (meistens besteht
ein Höhenunterschied von mehr
als 2 Metern), der Arbeitsbereich
durch Geländer oder durch persön-
liche Sicherheitsgurte geschützt
wird, um Stürze zu vermeiden,
dass der eventuelle Sturzbereich
frei von gefährlichen Hindernis-
sen ist und ein evtl. Aufprall durch
halbstarre oder verformbare Bo-
denteile abgeschwächt wird.
Personenschaden durch Sturz.
Es ist sicherzustellen, dass die Ar-
beitsstelle die erforderlichen Be-
dingungen hinsichtlich geeigneter
Beleuchtung, Belüftung, Tragfä-
higkeit der Strukturen erfüllt.
Personenschaden durch Stöße,
Stolpern usw.
Das Gerät und der Bereich in un-
mittelbarer Nähe des Arbeitsortes
ist durch geeignetes Material zu
schützen.
Beschädigung des Gerätes oder um-
liegender Teile durch Abprallen von
Splittern, Aufprall und Einschnitte.
Das Gerät ist mit dem erforderli-
chen Schutz und der nötigen Vor-
sicht zu handhaben.
Beschädigung des Gerätes oder um-
liegender Teile durch Stöße, Aufprall,
Einschnitte und Zerquetschung.
Während der Arbeiten sind geeigne-
te Schutzkleidung und -ausrüstung
zu tragen. Das installierte Produkt
darf nicht barfuß oder mit nassen
Händen bedient bzw. mit nassen
Körperteilen berührt werden.
Personenschäden durch Strom-
schlag, Abprallen von Splittern und
Teilchen, Einatmen von Staub, Auf-
prall, Schnitt- und Stichwunden, Ab-
schürfungen, Lärm, Vibrationen.
Material und Ausrüstungen sind
so zu handhaben bzw. zu verset-
zen, dass sichere und unbehinder-
te Bewegungsfreiheit gewährleis-
tet ist; Stapel sind zu vermeiden,
da diese einstürzen könnten.
Sicherheitsrichtlinien
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