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Garantie
Alle innerhalb von einem Jahr nach dem Kaufda-
tum festgestellten Defekte oder Mängel, die die
Funktionalität des Gerätes beeinträchtigen, wer-
den auf dem Wege der unentgeltlichen Reparatur
bzw. des Austausches unter der Voraussetzung
beseitigt, dass das Gerät in einer der Bedienungs-
anleitung gemäßen Art und Weise betrieben und
gewartet wird und weder vorsätzlich vernichtet
noch nicht bestimmungsgemäß genutzt wurde.
Ihre Rechte aus den entsprechenden Gesetzen
bleiben davon unberührt. Eine in der Garantiefrist
einzureichende Beanstandung hat die Angabe des
Kaufortes und Kaufdatums und in der Anlage einen
Kaufbeleg (z.B. Kassenzettel) zu enthalten.
Gemäß unserer Politik der ständigen Weiterent-
wicklung unserer Produkte behalten wir uns vor,
Änderungen am Produkt, an seiner Verpackung
und an den dokumentierten technischen Daten
ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Entsorgung und Umweltschutz
Wird das Gerät außer Betrieb genommen, darf es
nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Der Be-
nutzer ist für die Übergabe des Gerätes an eine ge-
eignete Sammelstelle für Altgeräte verantwortlich.
Die Nichteinhaltung dieser Regel kann gemäß den
geltenden Vorschriften über die Abfallentsorgung
bestraft werden. Die getrennte Sammlung und
das Recycling der Altgeräte trägt zur Schonung
der natürlichen Ressourcen bei und sorgt für eine
umwelt- und gesundheitsschonende Verwertungs-
weise.
Weitere Informationen darüber, wo Sie Ihre Altge-
räte entsorgen können, erhalten Sie bei Ihrem ört-
lichen Entsorgungsunternehmen. Der Hersteller
und der Importeur übernehmen keine Verantwor-
tung für das Recycling sowie die umweltfreundli-
che Verwertung von Abfällen, weder direkt noch
über ein öffentliches System.