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Hinweise
DE
Sicherheitshinweise
Warnung!
Personen- und Sachschäden durch verminderter Feuerschutzfunktion:
Feuerschutztüren verhindern
den Durchtritt von Feuer. Feuerschutztüren werden als Ganzes geprüft:
· Bauaufsichtliche Vorschriften müssen eingehalten werden.
· Prüfen Sie, ob die Zertifizierung der Tür zum Schloss passt.
· Austausch gegen ein anderes Modell oder Nachrüstung des Schlosses muss mit dem Türhersteller abge-
sprochen werden. Vorgaben durch den Türhersteller müssen ebenfalls eingehalten werden.
· Das Schloss muss in passender Größe montiert werden.
Gefahr durch Beschädigung:
Ein beschädigtes Gerät ist ein Sicherheitsrisiko und darf nicht in Betrieb ge-
nommen werden. Prüfen Sie die Verpackung und das Gerät auf Beschädigungen. Auch beschädigte Kabel
und Steckverbindungen dürfen nicht verwendet werden.
Achtung!
Sachschaden durch Arbeiten am Türblatt:
Bei Arbeiten am Türblatt, zum Beispiel Bohren oder Fräsen,
muss das Schloss ausgebaut sein.
Funktionseinschränkung bei falscher Falzluft:
Die Falzluft muss passend eingestellt sein („Begriffserklä-
rung“ auf Seite 12und „Technische Daten“ auf Seite 21).
Sachschaden durch ungeeignetes Schließblech:
Schließblech so wählen, dass immer das Schließblech
die Anlauf- und Gleitfläche für die Falle ist.
Sachschaden durch falsche Handhabung beim Transport:
Das Türblatt nicht an den Türdrückern heben
oder tragen.
Sachschaden durch Öffnen:
Das Schloss darf nicht geöffnet werden, da es dabei beschädigt wird, die
Gewährleistung erlischt („Gewährleistung“ auf Seite 27).
Sachschaden durch Überlackieren.
Schloss und Schließblech nicht mit Farbe und anderen Substanzen
überstreichen.
Vor Wasser und Feuchtigkeit schützen:
Das
Sicherheitsschloss 309
muss vor eindringendem Wasser ge-
schützt werden. Wasser beeinträchtigt die Funktion des
Sicherheitsschloss 309
.
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