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Hinweise
Hinweise nach DIN EN 179
Warnung!
Gefahr durch Veränderung von Türen in Rettungswegen:
Die Sicherheitsmerkmale dieses Produkts sind
eine wesentliche Voraussetzung für dessen Übereinstimmung mit DIN EN 179. Es dürfen keinerlei Verän-
derungen vorgenommen werden, die nicht in diesen Anweisungen beschrieben sind.
Ungeeignete Türen vermindern den Personen- und Einbruchschutz:
Nur zugelassene und technisch
einwandfreie Türen sind für die Montage des
Sicherheitsschlosses 309
geeignet. Vor der Montage des
S
icherheitsschloss 309
muss die Tür überprüft werden, ob sie ordnungsgemäß angeschlagen ist und keinen
Verzug aufweist. Die Tür muss für die Verwendung des
Sicherheitsschloss 309
zugelassen sein. Bedienele-
mente der Tür dürfen sich nicht gegenseitig behindern.
Das
Sicherheitsschloss 309
ist für die Verwendung an Pendeltüren und zweiflügeligen Türen nicht zugelas-
sen.
Ungeeignete Verschlüsse vermindern den Personenschutz und Feuerschutz:
Das
Sicherheitsschloss 309
ist für Feuerschutz- oder Rauchschutztüren geeignet . Prüfen Sie, ob die Zertifizierung der Tür zum Schloss
passt. Achten Sie darauf, dass das
Sicherheitsschloss 309
in passender Größe und mit dem passenden Zube-
hör eingebaut wird.
Ungeeignete Türdichtungen vermindern den Personenschutz:
Bei Verwendung von Türdichtungen
(zum Beispiel Profildichtungen oder Bodendichtungen) darf keine Funktion des
Sicherheitsschlosses 309
beeinträchtigt werden.
Zerbrechende Glastüren können zu schweren Verletzungen führen:
Glastüren oder Glasteile an Türen
müssen aus Sicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas bestehen.
Ungeeignete Befestigungsmittel vermindert Personen- und Einbruchschutz:
Je nach Einbausituation
und Materialien der Tür müssen geeignete Befestigungsmittel verwendet werden.
Falsche oder fehlerhafte Montage vermindert den Personenschutz:
Die übliche Einbauhöhe für den
Türdrücker ist 900 mm bis 1100 mm über der fertigen Fussbodenoberfläche. Falls die Mehrheit im Gebäu-
de Kinder sind, muss die Einbauhöhe entsprechend vermindert werden. Es sollten jegliche vorgesehenen
Sperrgegenstücke oder Verkleidungen installiert werden, um die Übereinstimmung mit dieser Europäi-
schen Norm sicherzustellen. Es dürfen ausschließlich nach DIN EN 179 zugelassene Beschläge verwendet
werden.
Eingeschränkte Beweglichkeit der Tür vermindert Personenschutz:
Alle Sperr elemente müssen so
montiert sein, dass die freie Bewegung der Tür nicht behindert wird. Die Türen dürfen nur mit den zu-
gelassenen Verschlüssen zugehalten werden. Es dürfen keine weiteren Vorrichtungen installiert werden.
Eventuell installierte Türschließer dürfen die Betätigung der Tür durch Kinder und gebrechliche Personen
nicht beeinträchtigen.
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