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Hinweise
Sicherheitshinweise
Warnung!
Lebensgefahr, Verletzungsgefahr und Sachschaden durch verminderte Feuer-
schutzfunktion:
Feuerschutztüren verhindern den Durchtritt von Feuer. Feuer-
schutztüren werden als Ganzes geprüft:
· Bauaufsichtliche Vorschriften müssen eingehalten werden,
· die Zertifizierung der Tür muss zum Schloss passen,
· ein Austausch gegen ein anderes Modell oder Nachrüstung des Schlosses muss
mit dem Türhersteller abgesprochen werden,
· Vorgaben durch den Türhersteller müssen eingehalten werden,
· das Schloss muss in passender Größe montiert werden.
Achtung!
Sachschaden durch Arbeiten am Türblatt:
Für Arbeiten am Türblatt, zum Bei-
spiel Bohren oder Fräsen, muss das Schloss ausgebaut sein.
Funktionseinschränkung bei falscher Funktionsluft:
Die Funktionsluft („Begriffs-
erklärung“, Seite 8) muss passend eingestellt sein („Technische Daten“, Seite 16).
Sachschaden durch falsche Handhabung beim Transport:
Das Türblatt darf
nicht an den Türdrückern gehoben oder getragen werden.
Sachschaden durch Öffnen:
Das Schloss darf nicht geöffnet werden, da es dabei
beschädigt wird, die Gewährleistung erlischt („In Abständen von nicht mehr als
einem Monat muss eine Fluchttür auf sichere Funktionsfähigkeit überprüft wer-
den. Beachten Sie insbesondere:“, Seite 17).
Sachschaden durch Überlackieren:
Schloss und Schließblech dürfen nicht mit
Farbe und anderen Substanzen überstrichen werden.
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