PORTUGUÊS
Manual de Instalación y Mantenimiento General
- BOMBAS PARA PISCINAS
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GARANTIEZERTIFIKAT
1. ALLGEMEINES
1.1. In Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen garantiert der Verkäufer, dass das Astral Produkt, zu dem diese Garantie gehört (“das
Produkt”) zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vertragswidrig ist.
1.2. Der Garantiezeitraum für das Produkt beträgt zwei (2) Jahre und beginnt mit der Übergabe des Produktes an den Käufer.
1.3. Falls das Produkt vertragswidrig ist und der Käufer dies dem Verkäufer innerhalb des Garantiezeitraumes mitteilt, muss der Verkäufer
das Produkt an einem ihm geeignet scheinenden Ort auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen, es sei denn, dass diese Abhilfen
unmöglich oder unverhältnismässig wären.
1.4. Für den Fall, dass das Produkt nicht repariert oder ersetzt werden kann, kann der Käufer eine angemessene Reduzierung des Kaufpreises
oder, wenn die Vertragswidrigkeit schwerwiegend ist, die Auflösung des Kaufvertrags verlangen.
1.5. Die kraft dieser Garantie ersetzten oder reparierten Teile verlängern den Garantiezeitraum des Originalproduktes nicht, sie können jedoch
über eine eigene Garantie verfügen.
1.6. Damit diese Garantie gültig ist, muss der Käufer das Kauf- und Übergabedatum des Produktes nachweisen können.
1.7. Wenn der Käufer nach Ablauf von mehr als sechs Monaten ab Übergabe des Produktes an ihn eine Vertragswidrigkeit dieses Produktes
aufzeigt, muss er die Ursache und die Existenz des angeführten Defektes beweisen.
1.8. Dieses Garantiezertifikat schränkt die in den nationalen Rechtsnormen festgelegten zwingenden Rechte der Verbraucher nicht ein, und
diese nationalen Normen bleiben von dieser Garantie unberührt.
2. SPEZIELLE BESTIMMUNGEN
2.1. Die vorliegende Garantie deckt die Produkte der Produktgruppe “Filterpumpen” von Astral Pool ab.
2.2. Das vorliegende Garantiezertifikat gilt ausschliesslich in den Ländern der Europäischen Union.
2.3. Damit diese Garantie wirksam ist, muss der Käufer den Hinweisen des Herstellers, die in den mitgelieferten Produktunterlagen angeführt
sind, Folge leisten, wenn diese Unterlagen, je nach Modell und Produktreihe, für das jeweilige Produkt gelten.
2.4. Wenn der Ersatz, die Wartung oder die Reinigung von gewissen Teilen und Komponeten des Produktes in bestimmten Zeitabständen
durchgeführt werden müssen, so ist die Garantie nur dann gültig, wenn der genannte Zeitraum korrekt eingehalten worden ist.
3. EINSCHRÄNKUNGEN
3.1. Die vorliegende Garantie gilt nur dann, wenn das Produkt an Verbraucher veräussert wurde, wobei unter “Verbraucher” jene Person zu
verstehen ist, die das Produkt zu solchen Zwecken erwirbt, die mit ihrer beruflichen Aktivität nichts zu tun haben.
3.2. Bei normalem Verschleiss aufgrund der Verwendung des Produktes wird keine Garantie gewährt. Wenn der Fall auftritt, geht in
Verbindung mit Teilen, Komponenten und/oder Ersatz- oder Verbrauchsmaterialien, wie Schlössern, Lagern und Dichtungselementen
das in den mitgelieferten Produktunterlagen Angeführte vor.
3.3. Die Zubehörelemente für “Filterpumpen”, wie beispielsweise Schaltschränke, Transformatoren, Schutzausrüstungen, etc., sind in der
vorliegenden Garantie nicht eingeschlossen, ausser dann wenn sie ausdrücklich anführt sind.
3.4. Es fallen nur die Mängel unter die Garantie, die einzig und allein durch Materialdefekte und/oder Arbeitskräfte verursacht wurden. Die
Garantie deckt die Fälle nicht ab, in denen das Produkt: (i) unsachgemäss verwendet, (ii) von nicht authorisierten Personen installiert,
repariert und gewartet oder manipuliert oder (iii) mit nicht Originalteilen repariert oder gewartet wurde. Nicht von der Garantie
abgedeckt sind die Defekte, die durch den versehentlichen oder unsachgemässen Gebrauch entstehen, wie beispielsweise:
•Verwendung der Pumpe im Trockenen.
•Falsche Dosierung der chemischen Produkte im Schwimmbad.
•Wasserschäden, die durch Umstände hervorgerufen werden, die nicht den Förderleistungen der Pumpe zuzuschreiben sind.
•unzureichende Belüftung.
•Verwendung in einem anderen Bereich, als dem der Wasserfilterung in Schwimmbädern.
3.5. Wenn die Vertragswidrigkeit des Produktes eine Folge der falschen Installation oder Inbetriebnahme ist, so ist die Garantie nur wirksam,
wenn die genannte Installation oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag des Produktes eingeschlossen ist und vom Verkäufer, bzw. unter
seiner Verantwortlichkeit vorgenommen wurde.