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Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September
2002 dürfen Gartenhäcksler in reinen, allgemeinen und beson-
deren Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten,
die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten
für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von
Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
sowie an Werktagen von
20.00 bis 7.00
Uhr nicht in Betrieb
genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum
Lärmschutz.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung
und Sicherheitshinweise lesen und beach-
ten.
Maschine ausschalten und den Netzste-
cker ziehen, bevor Einstellungen vorge-
nommen werden, die Maschine gereinigt
wird oder wenn das Kabel verwickelt oder
beschädigt ist.
Gefahr durch fortschleudernde Teile bei
laufendem Motor – unbeteiligte Personen,
sowie Haus- und Nutztiere aus dem Ge-
fahrenbereich fernhalten.
Warten bis alle Maschinenteile vollständig
zum Stillstand gekommen sind, bevor
diese berührt werden.
Achtung vor rotierenden Messern.
Hände und Füße nicht in Öffnungen hal-
ten, wenn die Maschine läuft.
Augen- und Gehörschutz tragen.
Schutzhandschuhe tragen.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Nicht als Tritt verwenden.
Häckselgut wird ge-
schnitten
Häckselgut wird nicht
geschnitten
Fangkorb verriegelt
Fangkorb entriegelt
Das Produkt entspricht den produktspezifisch gel-
tenden europäischen Richtlinien.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geräte, Zubehör und Verpackung einer umwelt-
freundlichen Wiederverwertung zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen nicht
mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden.
Symbole Bedienungsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation
. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann Verletzungen zur
Folge haben oder zu Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang
.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu Störungen
führen.
Benutzerhinweise
. Diese Hinweise helfen Ihnen, alle
Funktionen optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung
. Hier wird Ihnen
genau erklärt, was Sie tun müssen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört das Häckseln
von
-
Ästen aller Art bis max. Durchmesser (je nach Holzart und
Frische)
-
welken, feuchten, bereits mehrere Tage gelagerten Garten-
abfällen im Wechsel mit Ästen
Das Häckseln von Glas, Metall, Kunststoffteilen, Plastiktüten,
Steinen, Stoffabfällen, Wurzeln mit Erdreich, Abfällen ohne feste
Konsistenz (z. B. Küchenabfällen) wird ausdrücklich ausge-
schlossen.
Der Gartenhäcksler ist nur für die private Nutzung im Haus- und
Hobbygarten geeignet.
Als Häcksler für den privaten Haus- und Hobbygarten werden
solche Geräte angesehen, die nicht in öffentlichen Anlagen,
Parks, Sportstätten, in der Land- und Forstwirtschaft und nicht
gewerblich eingesetzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der
Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder
Art haftet der Hersteller nicht: Das Risiko trägt allein der Benut-
zer.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Gartenhäcksler schlie-
ßen eine Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schä-
den jeder Art aus.
Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und gewartet
werden, die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet
sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch uns bzw. durch
von uns benannte Kundendienststellen durchgeführt werden.