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ACHTUNG:
Ein LCD-Display bzw. Videomonitor, der im Sichtfeld des Fahrers im
Fahrzeuginnern angebracht wird, dient vorrangig zum Anzeigen von
Fahrzeugdaten, zur Systemsteuerung, zur Beobachtung des seitlichen und rück-
wärtigen Verkehrs als auch zur Navigation. Soll zudem der Empfang von
Fernsehprogrammen oder das Abspielen von Videofilmen oder DVDs
ermöglicht werden, so muss das Display bzw. der Monitor so geschaltet sein,
dass diese Zusatzfunktion nur während des Parkens oder bei angezogener
Handbremse zur Verfügung steht.
Sofern ein LCD-Display oder Videomonitor auch während der Fahrt oder bei
nicht angezogener Handbremse für den Empfang von Fernsehprogrammen
sowie das Abspielen von Videokassetten bzw. DVDs gedacht ist, muss das
Gerät im Fahrzeuginnenraum an einer Stelle angebracht werden, an der es die
Sicht des Fahrers weder direkt noch indirekt behindert.
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