Bischoff & Bischoff GmbH |2022-09-16 Revision: 2
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VFG
| Gehhilfe
Gehhilfe |
VFG
DE
2. Wichtige Sicherheitshinweise
2.1. Allgemeine Sicherheits-
hinweise
•
Um Stürze und gefährliche Situationen zu vermeiden, üben
Sie den Umgang mit Ihrer neuen Gehhilfe erst auf ebenem,
überschaubarem Gelände.
•
Bei Einstellungen und Verstellungen an der Gehhilfe besteht
Klemmgefahr für Körperteile!
•
Kollisionen mit anderen Gegenständen jeglicher Art vermeiden.
•
Hängen Sie keine Taschen oder andere Gegenstände an die
Gehhilfe.
•
Die Gehilfe ist beim Gehen so anzuwenden, daß die weniger
ausgestellten Füße zur Seite des Benutzers gerichtet sind, es besteht
sonst Stolpergefahr.
•
Achten Sie darauf die Vierfußgehilfe immer senkrecht und nicht zu
weit vom Körper entfernt auf den Boden aufzusetzen.
•
Es müssen erst alle vier Füße der Gehilfe festen Halt haben bevor
Sie sich mit kleinen Schritten vorwärts bewegen.
Die Vierfußgehhilfe immer senkrecht und nicht zu
weit vom Körper entfernt auf den Boden aufsetzen.
Erst wenn alle vier Füße der Gehhilfe festen Halt
haben, mit kleinen Schritten vorwärts bewegen.
•
Falls möglich, Treppen normal besteigen, das Geländer zur
Sicherheit umfassen. Verwenden Sie den vierfüßigen Gehstock auf
derselben Stufe wie das vordere Bein.
•
Stellen Sie sicher, dass der Untergrund, auf dem Sie den Gehstock
verwenden, über genügend Haftung verfügt.
•
Vermeiden Sie feuchte Böden, Eis und ähnliche Gefahren.
•
Während des Gebrauchs den vierfüßigen Gehstock immer am
Handgriff halten.
•
Überschreiten Sie das maximale Nutzergewicht nicht.
•
Die Lager- und Betriebsbedingungen beachten (s. Kap. 12).
•
Meldung von Vorkommnissen.
Wenn Sie als Betreiber, Nutzer oder deren Angehörige mögliche Defekte
oder Funktionseinschränkungen feststellen, wenden Sie sich bitte
umgehend an einen autorisierten Fachhändler. Betreiber, Nutzer oder
deren Angehörige sollten Ihren Fachhändler, der Ihnen das Produkt
bereitgestellt hat, über mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse,
die direkt oder indirekt eine der nachstehenden Folgen hatten oder
haben könnten und von denen sie betroffen sind, informieren. Sie
können dies auch der zuständigen Bundesoberbehörde melden.
•
den Tod eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person,
•
die vorübergehende oder dauerhafte schwerwiegende
Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten,
Anwenders oder anderer Personen,
•
eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit.
Die Gehhilfe vor Sonneneinstrahlung und Hitze
schützen, um Verbrennungen durch aufgeheizte
Komponenten zu vermeiden
Die Gehhilfe nur auf festem, ebenem Untergrund
benutzen.
2.2. Indikationen
Die Versorgung mit einem Gehhilfe ist geeignet für Personen mit
eingeschränkter Muskelkraft und/oder eingeschränktem Gleichgewicht.
2.3. Kontraindikationen
Die Versorgung mit einer Gehhilfe ist ungeeignet für Personen mit:
•
Gelenkschäden / Gelenkkontrakturen
•
Wahrnehmungsstörungen
•
starken Gleichgewichtsstörungen
•
verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten