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ENTSORGUNGSHINwEISE
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben* nicht mehr zum unsortierten
Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern
mit Balken weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen
wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
In Deutschland sind Sie gesetzlich** verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu
Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei
entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei
den privaten Haushalten ab.
Bitte informieren Sie sich auch über ihren lokalen Abfallkalender oder bei ihrer Stadt- oder ihrer Gemeindever-
waltung über die in ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von
Altgeräten.
* Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte
** Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005
GARANTIE
3 Jahre Herstellergarantie für Endkonsumenten (nur Ersterwerb vom autorisierten be quiet!-Händler)
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Vorortaustausch in den ersten 12 Monaten ab Kaufdatum vom autorisierten be quiet!-Händler.
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Eine Garantieabwicklung ist nur in Verbindung mit Angabe der Seriennummer, sowie einer beigefügten Kopie
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des Kaufbeleges eines autorisierten be quiet!-Händlers möglich.
Vorortaustausch nur innerhalb Deutschlands und Frankreichs.
Der Austausch kann nur in dem Land erfolgen, in dem das Netzteil gekauft wurde.
Alle eingehenden Rücksendungen werden von unserer Serviceabteilung geprüft. Falls sich ein Netzteil als feh-
lerfrei herausstellen sollte, wird es an Sie zurückgeschickt. Darüber hinaus behalten wir uns vor eine Prüfpau-
schale für den entstandenen Aufwand zu erheben.
Sollte an Ihrem be quiet!-Netzteil innerhalb der ersten 12 Monate nach Kaufdatum ein Defekt auftreten, wen-
den Sie sich bitte an unsere kostenfreie Hotline, um technische Details und Fragen zu klären.
Für die reibungslose Abwicklung einer Reklamation benötigen wir per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege:
Eine Kopie des Kaufbeleges
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Eine kurze Fehlerbeschreibung
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Die Seriennummer des Netzteils
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Ihre Lieferanschrift
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