Eingeschränkte Garantie und Haftungseinschränkungen
Innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum oder innerhalb des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeitraums garantieren wir, dass
Ihr Beha-Amprobe-Produkt keinerlei Material- und Herstellungsfehler
aufweist. Sicherungen, Trockenbatterien sowie Schäden durch
Unfall, Fahrlässigkeit, Missbrauch, Manipulation, Kontamination
sowie anomale Nutzung und Einsatzbedingungen werden nicht
durch die Garantie abgedeckt. Händler sind nicht berechtigt, jegliche
Erweiterungen der Garantie im Namen von Beha-Amprobe in Aussicht
zu stellen. Um Serviceleistungen während der Garantiezeit in Anspruch
zu nehmen, übergeben Sie das Produkt mitsamt Kaufbeleg einem
autorisierten Beha-Amprobe-Servicecenter oder einem Beha-Amprobe-
Händler oder -Distributor. Details dazu finden Sie im Reparatur-
Abschnitt. Sämtliche Ansprüche Ihrerseits ergeben sich aus dieser
Garantie. Sämtliche sonstigen Gewährleistungen oder Garantien, ob
ausdrücklich, implizit oder satzungsgemäß, sowie Gewährleistungen
der Eignung für einen bestimmten Zweck oder Handelstauglichkeit
werden hiermit abgelehnt. Der Hersteller haftet nicht für spezielle,
indirekte, beiläufige oder Folgeschäden sowie für Verluste, die auf
andere Weise eintreten. In bestimmten Staaten oder Ländern sind
Ausschlüsse oder Einschränkungen impliziter Gewährleistungen oder
beiläufiger oder Folgeschäden nicht zulässig; daher müssen diese
Haftungseinschränkungen nicht zwingend auf Sie zutreffen.
Reparatur
Sämtliche innerhalb oder außerhalb der Garantiezeit zur Reparatur
oder Kalibrierung eingereichten Geräte von Beha-Amprobe sollten
mit folgenden Angaben begleitet werden:Ihr Name, Name Ihres
Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer und Kaufbeleg. Zusätzlich
fügen Sie bitte eine Kurzbeschreibung des Problems oder der
gewünschten Dienstleistung bei, vergessen Sie auch die Messleitungen
des Produktes nicht. Gebühren für Reparaturen oder Austausch
außerhalb der Garantiezeit sollten per Scheck, Überweisung,
Kreditkarte (mit Angabe des Ablaufdatums) oder per Auftrag
zugunsten Beha-Amprobes beglichen werden.
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