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2017-04-27
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Beissbarth GmbH
20 | VLH 4440 | Instandhaltung
de
8. Instandhaltung
!
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur
von Personen mit ausreichenden Kenntnissen und
Erfahrungen in der Elektrik durchgeführt werden.
8.1
Was Sie bei der Instandhaltung unbe-
dingt beachten müssen
!
Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten unter ange-
hobenen Teilen von Hebebühnen sind diese gegen
unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.
!
Nach Bruch eines Tragmittels sind Tragkonstruktio-
nen und Triebwerk einschließlich der Sicherheitsein-
richtungen zur Verhinderung eines Absturzes oder
Absinkens des Lastaufnahmemittels zu untersuchen.
Beschädigte Teile sind zu erneuern.
i
Der Austausch von Tragseilen ist im Prüfbuch zu
vermerken.
8.2
Reinigung
!
Die Sicherheitseinrichtungen der Hebebühne dürfen
während der Reinigung nicht ersetzt oder umgangen
werden.
!
Heben Sie die Hebebühne immer an, wenn Sie den
Bodenbereich mit Reinigungsmitteln säubern.
Zur Reinigung der Hebebühne darf nur Wasser mit
geringen Zusätzen neutraler oder schwach alkalischer
Waschmittel verwendet werden. Die Wassertemperatur
darf höchstens 25 °C betragen.
Die Bauteile können mit weichen Tüchern oder
Schwämmen abgerieben werden. Bauteile nach dem
Reinigungsvorgang mit klarem Wasser abspülen.
!
Keine Reinigungsmitteln verwenden, die Lacke, Be-
schichtungen oder Dichtungsmaterialien angreifen:
R
Keine Lösungsmittel (Ester, Ketone, Alkohole, haloge-
nierte Kohlenwasserstoffe)
R
Keine abrasiven Reinigungsmittel (Scheuerpulver)
R
Keine sauren oder stark alkalischen Reinigungsmittel
!
Hebebühne nicht mit Hoch- oder Dampfdruckreini-
gern reinigen.
i
Durch eine
Konservierung
(z. B. handelsübliche
transparente Hohlraumversiegelung) wird die Be-
schichtung zusätzlich geschützt. Die Konservierung
sollte an allen Stellen aufgetragen werden, an denen
offene Kanten vorhanden sind oder Feuchtigkeit
eintritt. Die Oberkante der Fahrschiene ist davon
ausgenommen.