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Einhaltung der RoHS-
Richtlinie:
Das von Ihnen gekaufte Gerät
entspricht der RoHS-Richtlinie der
EU (2011/65/EU). Es enthält keinerlei
Materialien, die gemäß der Richtlinie
als schädlich oder verboten gelten.
Hinweise zum Recycling
Helfen
Sie
mit,
alle
Materialien zu recyceln, die
mit
diesem
Symbol
gekennzeichnet
sind.
Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll,
sondern
über
die
bereitgestellten
Recyclingbehälter
oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m
2
Verkaufsfläche
Elektro-
und
Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt,
ist verpflichtet, bei Abgabe eines
neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart,
das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für
Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
2
, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und
Elektronikgeräte
anbieten
und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen;
die
Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten
auch für den Vertrieb unter Verwendung
von
Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und
Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager
und Versandflächen für Lebensmittel
beinhalten, die den oben genannten
Verkaufsflächen
entsprechen.
Die
unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm
2
enthalten und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine
der äußeren Abmessungen mehr als 50
cm beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch
für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der
Endnutzer zurückgeben möchte, ohne
ein neues Gerät zu erwerben.