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D22002600 - v.0 - UPD 210715
DEUTSCH
4 - INBETRIEBSETZUNG
VS K9 N erlaubt dem Bediener mit der Maschine in 4 unterschiedlichen Positionen zu arbeiten: von der vertikalen
Position bis zum der horizontalen Position (Abb.6, S.3). Um die Arbeitsposition zu modifi zieren, den Zapfen ab-
nehmen, die Maschine schwenken, dann den Zapfen in die Bohrung wieder einsetzen und mit dem “R”-förmigen
Splint befestigen (Abb.6).
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Der Holzspalter wird gemäß der Bestimmung EN 609-1 durch eine Zweihand-Steuerung betrieben:
die Maschine arbeitet, nur wenn beide Hebel
zusammen betätigt werden
(Abb.4, Seite 3 und Abb.8, Seite 4).
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Sicherstellen, daß der Schlepper abgestellt, die Handbremse angezogen und, sofern nötig, die Räder durch Bremsklötze blockiert sind.
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Den Holzspalter an das Dreipunktgestänge (10 in Abb.1, S.2) anbauen.
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Die Kardanwelle an das Übersetzungsgetriebe (11 in Abb.1, S.2) der Schlepperzapfwelle anschließen. Darauf achten, daß die Kardanwelle bestim-
mungsgerecht bemessen, mit Schutzkappe versehen ist und beim Anschließen gut einrastet.
ACHTUNG
BENUTZEN SIE NUR EG-KARDANWELLE. FOLGEN SIE SORGFÄLTIG DIE BEDIENUNGSANLEITUNGEN DES HERSTELLERS.
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Prüfen dass die Betätigungshebel (2 in Abb.1, S.2) in neutraler Lage sind.
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Nach dem Anbau des Holzspalters den Schlepper starten und überprüfen, ob die Drehrichtung der Kardanwelle mit der Angabe auf dem betreffenden
Schild am Übersetzungsgetriebe übereinstimmt (s. Kap.1.1 “AUFSCHLÜSSELUNG DER WARNZEICHEN”).
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Der Motor ist anhand des Gasebers auf die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Holzspalters benötigte Drehzahl zu bringen, die Zapfwelle darf
jedenfalls mit höchstens 440 UpM, gemäß den Angaben des betreffenden Schildes betrieben werden.
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Die Maschine darf nie verwendet werden, wenn Sie sich in betriebswidrigem Zustand be
fi
ndet oder wartungsbedürftig ist. Überprüfen Sie vor dem
Gebrauch der Maschine dass die Bedienungs- und Sichereitselementen des Holzspalters korrekt funktionieren.
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Den Zylinder gemäß den Anweisungen in Abschnitt "4.1 - Aufwärtshub des Zylinders" anheben
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Vor Inbetriebnahme, die Intaktheit der Schläuchen, die Dichtigkeit der Anschlüsse und den Hydraulikölstand im Tank überprüfen. Wenn nötig, mit
der auf Seite 28 empfohlenen Ölsorte, nachfüllen. Das Öl muß zwischen die Min. und Max.-Markierung des Ölmeßstabes (A in Abb.3, S.2) reichen.
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Vor Arbeitsbeginn die Anlage starten und das Öl einige Minuten lang warmlaufen lassen.
ACHTUNG
DIESE WENIGEN, ABER ÄUSSERST WICHTIGEN REGELN MÜSSEN UNBEDINGT BEFOLGT WERDEN, UM PERSONEN- ODER
SACHSCHÄDEN ZU VERMEIDEN.
ACHTUNG
ZUR VERMEIDUNG VON VERLETZUNGEN UND SACHSCHÄDEN DÜRFEN DIE DREHENDE KARDANWELLE SOWIE ANDERE
IN BEWEGUNG STEHENDE MASCHINENTEILE NIE BERÜHRT WERDEN.
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Wenn der Holzspalter nicht benutzt wird oder während der Arbeit, muß die Ablegevorsichtung der Kardanwelle (B in Abb.11, S.5) wie in Abb.11a
gestellt werden.
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Um die Kardanwelle während der Abmontierung zu halten, Stellen Sie sie (C in Abb.11) auf die Ablegevorsichtung (B) wie in Abb.11b gezeigt.
4.1 - Aufwärtshub des Zylinders
Vor der Verwendung des Holzspalters ist der Zylinder stets hochzufahren. Hierzu sind die folgenden Arbeitsschritte vorzunehmen:
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Ein Holzstück unter des Messer stellen (A in Abb.4, S.3).
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Die beiden Bedienhebel des Holzspalters (B in Abb.4) nach unten betätigen, damit der Zylinder hochfährt. Das Messer bleibt unten auf dem Holzstück.
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Den rechten Hebel (B in Abb.5, S.3) loslassen und die Sicherungsstifte des Zylinders (C in Abb.5) in den passenden Löcher einsetzen
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Den linken Hebel (A in Abb.5) auch loslassen, dann die beiden Hebel nach oben drücken, bis die Hebel festklemmen. Das Messer läuft nach oben,
bereit um die Arbeit zu beginnen.
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Am Hubende, die Sperrvorrichtung bring die Hebel automatisch in die neutral Position
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Die Sicherungsstifte des Zylinders mit den R-förmigen Sicherungssplinte absichern.
ACHTUNG
DER HOLZSPALTER DARF NIE MIT HOCHGEFAHRENEM ZYLINDER TRANSPORTIERT WERDEN. DER HERSTELLER HAFTET NICHT
FÜR PERSONEN-, TIEREN- ODER SACHENSCHÄDEN, DIE DURCH NICHTBEACHTUNG DIESER VORSCHRIFT BEWIRKT SIND.
4.2 - Beleuchtung
Sämtliche Maschinenteile müssen während des Betriebs und der Ausführung der Arbeiten zur Wartung und Einstellung arbeitsgerecht beleuchtet sein.
In den Tagesstunden, die keine klare Sicht der Maschine und ihrer Komponenten zulassen (bei Morgen- oder Abenddämmerung und in der Nacht), ist
der Betrieb nicht gestattet.