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10. entsorgung
Der wiederaufladbare NiMH-Akku ist eine wertvolle
Ressource und muss gesondert entsorgt werden.
Den Akku vor der Entsorgung entnehmen
>
Das Gerät am Ein/Aus-Schalter ausschalten
Die grüne LED darf nicht leuchten.
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Die Schraube am Geräteboden herausdrehen
>
Den Geräteboden abnehmen
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Den Ultraschallkopf mit dem Akkuträger aus
dem Gehäuse ziehen
>
Den Akkustecker von der Platine abziehen
>
Den NiMH-Akku entnehmen und getrennt
entsorgen
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei
der Entsorgung der Materialien. Entsorgen
Sie das Gerät gemäß der Elektro- und
Elektronik Altgeräte Verordnung 2002/96/
EC – WEEE (Waste Electrical and Electronic
Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die
Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
11. Garantie und service
Wir leisten 3 Jahre Garantie für Material- und
Fabrikationsfehler des Produktes.
Die Garantie gilt nicht:
• im Falle von Schäden, die auf unsachgemäßer
Bedienung beruhen,
• für Verschleißteile, (z.B. Kalkfilter),
• für Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf
bekannt waren,
• bei Eigenverschulden des Kunden.
Die gesetzlichen Gewährleistungen des Kunden
bleiben durch die Garantie unberührt.
Für Geltendmachung eines Garantiefalles
innerhalb der Garantiezeit ist durch den Kunden
der Nachweis des Kaufes zu führen. Die Garantie
ist innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab
Kaufdatum gegenüber der
Beurer GmbH, Söflinger Straße 218, 89077 Ulm,
Germany
geltend zu machen. Der Kunde hat im Garantiefall
das Recht zur Reparatur der Ware bei unseren
eigenen oder bei von uns autorisierten Werkstätten.
Weiter gehende Rechte werden dem Kunden (auf
Grund der Garantie) nicht eingeräumt.