Montageanleitung BINDER Pure Aqua Service
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11. Entsorgung
11.1. Entsorgung der Transportverpackung
Verpackungselement
Material
Entsorgung
Karton Papier-Recycling
Umverpackung
mit Metallklammern
Metall Metallverwertung
Schaumstoffpolsterung
PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Geräteabdeckung
Karton
Papier-Recycling
Kantenschutz Styropor
®
Kunststoff-Recycling
Tüte für Montageanleitung
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Luftpolsterfolie
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll)
entsorgt werden.
11.2. Entsorgung der Kartusche
•
Kartusche nicht mit dem Restmüll (Hausmüll) entsorgen.
•
Inhaltsstoff der Kartusche im Rahmen lokaler und nationaler Bestimmungen auf Deponien oder
gemäß den sonst für Kunststoffe üblichen Methoden an zugelassenen Sammelstellen entsorgen. Eine
kontrollierte Verbrennung ist möglich. Inhaltsstoff nicht in die Kanalisation oder die Umgebung
entsorgen. Im Lieferzustand (Kartusche nicht mit Wasser befüllt) ist der Inhaltsstoff nicht als
Sondermüll klassifiziert (Ausnahme: UK).
•
Abfallnummernschlüssel nach EAK Verordnung für benutztes Material aus der
Frischwasseraufbereitung und Lebensmittelindustrie = 190905
•
Abfallnummernschlüssel nach EAK Verordnung für benutztes Material mit schädlichen
Verunreinigungen = 190806
•
In UK: Überschüssiges Material als Sondermüll deklarieren gemäß 'Control of Pollution (Special
Waste) Regulations 1980 - SI 1709'.
11.3. Entsorgung des Messgerätes und des Netzgerätes in der Bundesrepublik
Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich
gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen
abgegeben werden.
Das Messgerät und das Netzgerät tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem
13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie
2002/96/EG und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien
muss aus Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder
kontaktieren Sie den BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des
Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005,
BGBl. I S. 762 organisiert.