4
|
deutsch
1 Sicherheitshinweise
1.1 Allgemeines
Diese Montage- und Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Aufstellung, Be-
trieb und Wartung zu beachten sind. Sie ist daher unbedingt vor Montage und Inbetriebnahme
vom Monteur sowie dem zuständigen Fachpersonal/Betreiber zu lesen. Sie muss ständig am
Einsatzort der Anlage verfügbar sein. Es sind nicht nur die unter diesem Abschnitt „Sicherheits-
hinweise“ aufgeführten, allgemeinen Sicherheitshinweise zu beachten, sondern auch die unter
den anderen Abschnitten eingefügten, speziellen Sicherheitshinweise.
1.2 Kennzeichnung von Hinweisen
Direkt an der Anlage angebrachte Hinweise wie zum Beispiel
-
Kennzeichen für Fluidanschlüsse
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
1.3 Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Montage, Bedienung, Wartung und Inspektion muss die entsprechende Qua-
lifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwa-
chung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein.
1.4 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen, als
auch für die Umwelt und die Anlage zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinwei-
se kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdung nach sich ziehen:
-
Versagen wichtiger Funktionen in der Anlage
-
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
-
Gefährdung von Personen durch elektrische und mechanische Einwirkungen
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Montage- und Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehen-
den nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Ein vorhandener Berührungsschutz für sich bewegende Teile darf bei einer sich im Betrieb be-
findlichen Anlage nicht entfernt werden.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschliessen (Einzelheiten hierzu siehe z.B.
in den Vorschriften des NIN (CENELEC) und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
1.7 Sicherheitshinweise für Wartung-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Montage- und Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Anlage nur im Stillstand durchzuführen. Die in der Mon-
tage- und Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der Anlage muss
unbedingt eingehalten werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.