Bischoff & Bischoff GmbH |2022-06-30 Revision: 1
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S-VR
| Multifunktionsrollstuhl
Multifunktionsrollstuhl |
S-VR
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Sollten Sie aus einem anderen Rollstuhl oder Zimmeruntergestell
umsteigen wollen, sichern Sie diesen/dieses durch Betätigung der
Feststellbremsen.
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Entfernen Sie Seitenteil und Beinstütze nun rutschen Sie seitlich auf
die Sitzfläche des Rollstuhls . Achten Sie bitte darauf, dass Sie so
weit wie möglich hinten im Sitz sitzen.
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Anschließend montieren Sie wieder Arm- und Beinstützen.
Ein- und Aussteigen von vorn:
Steigen Sie niemals auf die Fußplatte/n, es besteht
Kippgefahr!
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Fahren Sie den Rollstuhl möglichst dicht frontal an die Sitzfläche
heran.
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Sichern Sie den Rollstuhl durch Betätigung der Feststellbremse.
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Sollten Sie aus einem anderen Rollstuhl oder Zimmeruntergestell
umsteigen wollen, sichern Sie diesen/dieses durch Betätigung der
Feststellbremsen.
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Klappen die Fußrasten nach oben.
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Nun rutschen Sie durch ein Körperdrehung auf die Sitzfläche.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie so weit wie möglich hinten im Sitz
sitzen.
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Anschließend klappen Sie die Fußrasten wieder herunter und legen
Ihre Füße darauf ab.
Vor dem Ein-/Aussteigen ist die Feststellbremse zu
betätigen. Fahrten außerhalb der Wohnung sollten
nur mit ausreichender Fahrpraxis durchgeführt
werden. Falls möglich in Begleitung einer Person.
7.2. Fortbewegung
Die Fortbewegung erfolgt, sofern nicht im Schiebetrieb durch eine
Begleitperson, über die Greifreifen an den Antriebsrädern. Führen Sie
die ersten Fahrversuche vorsichtig durch, bis Sie sich an den Rollstuhl
und sein Fahrverhalten gewöhnt haben. Rollstühle haben nur eine
eingeschränkte Kipp- und Rutschsicherheit.
Besondere Vorsicht ist geboten beim Bremsen, Anfahren oder Wenden
an Steigungen bzw. Gefällen. Extremes Herauslehnen aus dem Rollstuhl
vergrößert zudem die Kippgefahr. Zur größeren Sicherheit lassen sich
alle Rollstühle mit einem Beckengurt ausrüsten (nicht serienmäßig).
Um Hindernisse leichter überwinden zu können, besteht für das
Begleitpersonal die Möglichkeit, durch Fußdruck auf die Ankipphilfe
den Rollstuhl winkelgerecht zum Hindernis anzustellen.
Laut StVZO 66/1 vom 01.01.1981 benötigen handbetriebene
Rollstühle, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (auch auf
Bürgersteigen), eine fest angebrachte Beleuchtung.
Diese besteht aus (passiv):
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zwei roten Reflektoren nach hinten.
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Reflektoren in den Speichen der Antriebsräder.
Wird der Rollstuhl nach Einbruch der Dunkelheit benutzt, sind zusätzlich
Leuchten erforderlich (aktiv):
Das Funktionieren dieser Leuchten muss durch einen fahrbetriebs-
unabhängigen Stromkreis (Batterien) gewährleistet sein.