Bischoff & Bischoff GmbH |2022-06-30 Revision: 1
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S-VR
| Multifunktionsrollstuhl
Multifunktionsrollstuhl |
S-VR
2.5. Bremsen
Betriebsbremse:
Im Fahrbetrieb bremsen Sie den Rollstuhl über die Greifreifen ab.
Beachten Sie bitte, daß sich die Hände hierbei erhitzen können.
(s. Kap. 6.8)
Feststellbremse/Parken:
Sobald der Rollstuhl steht, beide Bremshebel nach vorn drücken
(s. Kap. 6.8.1). Der Rollstuhl steht sicher gebremst, wenn er sich nicht
mehr wegschieben lässt und beide Bremshebel bis zum Anschlag nach
vorne gedrückt sind.
Den Hebel wieder zu Ihnen zurückziehen, um die Bremse zu lösen
(siehe Kap. 6.8.1).
Trommelbremse:
Der Rollstuhl kann optional mit einer Trommelbremse, die nur von
einer Begleitperson über die Bremshebel an den Schiebegriffen aus zu
bedienen ist, ausgerüstet werden.
2.6. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum
Transport von gehbehinderten erwachsenen Menschen mit den
angegebenen Indikationen (s. Kap. 2.7) konzipiert. Das maximale
Benutzergewicht für S-VR von 120 kg darf nicht überschritten werden.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
2.7. Indikationen
Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist geeignet für erwachsene
Personen mit Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägter Gehbehinderung,
z.B. durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformität
•
Gelenkkontrakturen (nicht an beiden Armen)
•
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
sonstigeErkrankungen.
Eine Versorgung mit verstärkten Rollstühlen mit Rückenlehnen-
verstellung bis 30 Grad ist dann angezeigt, wenn das
Körpergewicht des Rollstuhlbenutzers 90 kg überschreitet,
normale Rollstühle nicht mehr die notwendige Sicherheit bieten
und aufgrund der Behinderung eine nahezu waagerechte Lage
eingenommen werden muss oder zwischenzeitlich erforderlich wird.
2.8. Kontraindikationen
Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für Personen mit:
•
Sitzunfähigkeit
•
Gelenkschäden /Gelenkkontrakturen an beiden Armen
•
Wahrnehmungsstörungen
•
starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
•
verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
2.9. Konformitätserklärung
Wir Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung,
dass der Rollstuhl S-VR allen Anforderungen der MDR 2017/745
entspricht, die anwendbar sind.
2.10. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung wird von uns nur übernommen, wenn
•
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu dem
vorgesehenen Zweck eingesetzt wird,
•
Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten
nur von solchen Personen ausgeführt werden, die von uns dazu
ermächtigt wurden, und
•
der Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt
wird.