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Europäische Entsorgungsrichtlinie 2002/96/EG
Entsorgen Sie Ihr Trainingsgerät in keinem Fall über den normalen Hausmüll.Entsorgen Sie
das Gerät ausschließlich über einen kommunalen oder zugelassenen Entsorgungsbetrieb.
Beachten Sie hierbei die aktuell geltenden Vorschriften.
Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach
einer sach- und umweltgerechten Entsorgungsmöglichkeit.
Batterien / Akkus
Gemäß der Batterienverordnung sind Sie als Endverbraucher gesetzlich dazu
verpflichtet, alle gebrauchten Akkus und Batterien zurückzugeben. Eine Entsorgung
über den normalen Hausmüll ist gesetzlich verboten.
Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden.
Entsorgen Sie die Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen
erhalten Sie bei den Rückgabe- und Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.
Auf den meisten Batterien ist bereits das Symbol abgebildet, dass Sie an diese Verordnung
erinnert. Neben diesem Symbol befindet sich meist die Angabe des enthaltenen
Schwermetalls. Solche Schwermetalle erfordern eine umweltgerechte Entsorgung,
daher ist jeder Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus bei der
entsprechenden Sammelstelle seiner Stadt oder Gemeinde, bzw. im Handel abzugeben.
Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach
einer sach- und umweltgerechten Entsgungsmöglichkeit.
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