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Bosch ebike Systems
0 276 001 XXX | (17.1.11)
Transport
Die Batterien unterliegen den Anforderungen
des Gefahrgutrechts. Die Batterien können
durch den Benutzer ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B. Lufttransport
oder Spedition) sind besondere Anforderungen
an Verpackung und Kennzeichnung zu beachten.
Hier muss bei der Vorbereitung des Versand-
stückes unbedingt ein Gefahrgut-Experte hinzu-
gezogen werden.
Versenden Sie die Batterien nur, wenn das Ge-
häuse unbeschädigt ist. Kleben Sie offene Kon-
takte ab und verpacken Sie die Batterie so, dass
sie sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte
beachten Sie auch eventuelle weiterführende
nationale Vorschriften.
Bei Fragen zum Transport der Batterien wenden
Sie sich an einen autorisierten Fahrradhändler.
Entsorgung
Antriebseinheit, Bediencomputer, Batterie, Ge-
schwindigkeitssensor, Zubehör und Verpackun-
gen sollen einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Werfen Sie eBikes und ihre Komponenten nicht
in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie
2002/96/EG müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektrogeräte und
gemäß der europäischen Richtlinie
2006/66/EG müssen defekte oder
verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwendung
zugeführt werden.
Geben Sie nicht mehr gebrauchsfähige Batterien
bitte bei einem autorisierten Fahrradhändler ab.
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinwei-
se im Abschnitt „Transport“,
Seite 16.
Änderungen vorbehalten.
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