18 | BSA 7xxx / 8xxx | Berechnungsmethoden
1 691 806 123
2017-06-23
|
Beissbarth GmbH
p [bar]
F [N]
p
max
p
B
F
B
F
max
0
0.4
Abb. 8:
Extrapolation der gemessenen Kennlinie (dick)
bei Ein-Punkt-Hochrechnung
Mittels der Kennlinie (Dreisatz) lässt sich die zum Be-
rechnungsdruck p
B
zugehörige Kraft F
B
berechnen:
p - 0.4 bar
B
p
- 0.4 bar
max
x F
max
F
=
B
8.4.2
Zwei-Punkt-Hochrechnung
i
In Deutschland dient die Zwei-Punkt-Hochrechnung
zur Berechnung der Abbremsung bei einer Hauptun-
tersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO.
Annahmen für die Hochrechnung:
R
Bremskraft F ist eine lineare Funktion des in die
Bremszylinder eingespeisten Drucks p (Achsbrems-
druck Px).
R
Bremskraft wird im Bereich F
1
… F
max
gemessen.
R
Achsbremsdruck wird im Bereich p
1
… p
max
gemes-
sen.
p [bar]
F [N]
p
1
p
max
p
B
F
B
F
1
F
max
Abb. 9:
Extrapolation der gemessenen Kennlinie (dick)
bei Zwei-Punkt-Hochrechnung
Aus der Steigung m der Kennlinie lässt sich die zum
Berechnungsdruck p
B
zugehörige Kraft F
B
berechnen:
F
=
B
F
+ m (p - p
); m =
max
B
max
F
- F
max
1
p
- p
max
1
8.4.3
Hochgerechnete Gesamtabbremsung
Wenn die hochgerechneten Bremskräfte F
Bi
für alle Rä-
der i bekannt sind, kann die Gesamtabbremsung wie
folgt berechnet werden:
F
Bi
G
total
x 100 %
Z =
Z
Hochgerechnete Gesamtabbremsung in Prozent
F
Bi
Hochgerechnete Bremskraft des Rades i
G
total
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs
i
Bei Pkw ist der Unterschied zwischen Leergewicht
und dem zulässigen Gesamtgewicht meist uner-
heblich. Die gemessenen Bremskräfte können ohne
Umrechnung auf das zulässige Gesamtgewicht des
Fahrzeugs bezogen werden.
de