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Die messtechnische Kontrolle – späte-
stens alle 2 Jahre – ist durchzuführen von
folgenden Einrichtungen oder Personen:
– Hersteller
– für das Messwesen zuständige Behörde
– Personen, welche die Voraussetzungen
der Medizinprodukte-Betreiberverord-
nung erfüllen.
A) Funktionsprüfung
Eine Funktionsprüfung des Gerätes
kann nur am Menschen oder mit
einem geeigneten Simulator durchge-
führt werden.
B) Prüfungen auf Dichtigkeit des
Druckkreises und Abweichung der
Druckanzeige.
Prüfanweisung für die messtechnische Kontrolle
(nur für geschultes Fachpersonal)
1.) Batterie entnehmen.
2.) Start-Taste gedrückt halten
und Batterie einsetzen.
3.) Start-Taste loslassen.
Das Gerät befindet sich jetzt im
Prüfmodus. In den Feldern SYS und
DIA wird der aktuelle Druck angezeigt.
4.) Für die Prüfung der Dichtigkeit wird
das Batteriefach geöffnet und das T-
Anschlussstück vom Gerät abgezogen.
Anschließend wird die Manschette um
einen festen Zylinder gelegt und über
ein T-Stück (ohne Ablassventil) mit
dem Druckball und dem Gerät verbun-
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