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indem man entsprechende Vorrichtungen zum Gehörschutz verwendet. Im Abschnitt «
1.5 Schallpegel
» stehen die gemes-
senen Werte des Betriebsgeräuschs.
Die in dem Benutzungsland des Geräts geltenden Gesetzte beachten, was den Gebrauch und die Entsorgung der Produkte
▪
angeht, die zum Reinigen und zur Wartung des Geräts verwendet werden, wie auch das beachten, was die Hersteller dieser
Produkte empfehlen.
Bei der Verschrottung des Geräts sind die Bestimmungen zum Umweltschutz zu beachten, die im Benutzungsland gelten.
▪
TEIL 3
Transport und Handling
3.1 TRANSPORT UND HANDLING
VORSICHT
Falls das am Traktor angebaute Gerät über öffentliche Straßen transportiert werden muss, ist es erforderlich, die Straßen-
verkehrsordnung des Landes zu bewachten, in dem das Gerät benutzt wird.
Für den Straßentransport muss das Gerät mindestens 40 cm vom Boden angehoben sein.
Falls es erforderlich sein sollte, die Maschine über eine längere Strecke zu transportieren, kann diese auf einen Lkw oder einen
Bahnwaggon verladen werden. Zu diesem Zweck die Daten zu Gewicht und Abmessungen im Absatz «
1.6 Technische Daten
»
nachlesen. Diese Daten sind nützlich, um zu prüfen, ob die Maschine durch Tunnel und Engpässe transportiert werden kann. Für
das Heben des Geräts vom Bodenniveau bis auf die Verladefläche kann man einen Kran mit angemessener Tragfähigkeit verwen-
den, wenn man das Gerät an den gezeigten Lastaufnahmestellen anschlägt.
Verladen mittels Kran:
Sicherstellen, dass der zum
Heben des Geräts zur Verfügung stehende Kran eine passende Tragfähigkeit aufweist. Die Lastanschlagstellen zum Heben sind
gut sichtbar und werden durch Auleber kenntlich gemacht. Siehe Abb. 3. Das Gerät sehr vorsichtig heben und es langsam und
ruckfrei auf dem Lkw oder dem Eisenbahnwaggon absetzen.
GEFAHR
Die mit Transport und Heben verbundenen Vorgänge können sehr gefährlich sein, wenn sie nicht mit einem Höchstmaß
an Aufmerksamkeit durchgeführt werden: Unbefugte aus der Nähe entfernen. Den Transportbereich frei machen und ab-
grenzen. Sicherstellen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel geeignet und unbeschädigt sind. Hängende Lasten nicht
anfassen und einen gebührenden Sicherheitsabstand einhalten. Während des Transports dürfen die Lasten nicht mehr als
20 Zentimeter vom Boden abgehoben werden. Außerdem sicherstellen, dass der Arbeitsbereich leer ist und ein ausrei-
chend großer Fluchtweg vorhanden ist, d.h. ein freier Raum. in den man sich eventuell schnell zurückziehen kann, falls die
Last abstützt.
VORSICHT
Die Fläche, auf der man das gehobene Gerät abstellen will, muss vollkommen horizontal sein, damit die Last sich nicht
bewegen kann.
Nachdem die Maschine auf den Lkw oder den Bahnwaggon verladen worden ist, sicherstellen, dass sie in ihrer Position blockiert
bleibt.
Das Gerät an den Lastanschlagstellen, die mit dem Symbol «Haken» gekennzeichnet sind, fest an der Transportfläche
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verankern. Dazu gut gespannte Seile oder Ketten verwenden, die sich für das Gewicht der Maschine eignen, um jede mögli-
che Bewegung zu vermeiden.
Nach der Ausführung des Transports und vor der Freigabe des Geräts von allen Verankerungen sind der Zustand und die
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Position des Geräts zu prüfen, die keine Gefahr darstellen dürfen.
Dann alle Seile entfernen und das Gerät mit dem gleichen Hebezeug und der gleichen Vorgehensweise abladen, wie man
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sie für das Aufladen benutzt hat.
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