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macchine agricole
TEIL 4
Betriebsanleitung
4.1 VOR DER BENUTZUNG
ACHTUNG
Vor der Inbetriebnahme des Geräts muss der Fahrer alle Teile dieses Handbuchs und insbesondere den «Teil 2», welcher
der Sicherheit gewidmet ist, gelesen und verstanden haben.
Vor Beginn der Arbeit sicherstellen, dass das Gerät in Ordnung ist, folglich dass die Schmieröle bis zum richtigen Stand eingefüllt
sind, dass alle Verschleiß ausgesetzten Teile voll funktionstüchtig sind. Außerdem sicherstellen, dass alle Schutzvorrichtungen
richtig angeordnet sind.
GEFAHR
Die Arbeiten zum Einstellen und zur Arbeitsvorbereitung müssen immer mit abgestelltem und blockiertem Gerät ausge-
führt werden.
4.1.1 GELENKWELLE
GEFAHR
Die Gelenkwelle ist ein mechanisches Organ, das dann, wenn es sich im Betrieb befindet, eine Gefahr für die körperliche
Unversehrtheit dessen darstellen kann, der in ihrem Umkreis arbeitet. Daher ist bei allen Arbeiten, die einen Umgang mit
diesem Antriebsteil verlangen, besondere Vorsicht geboten. Lesen Sie die Betriebsanleitung, die der Gelenkwelle beiliegt,
gründlich durch. Sollten Zweifel zu ihrer Funktionstüchtigkeit bestehen, falls sie ohne Schutz ist, falls sie verschlissen oder
beschädigt ist, muss sie durch eine neue Gelenkwelle mit der «CE» Kenzeichnung ersetzt werden.
GEFAHR
Keine Änderungen und Anpassungen irgendwelcher Art an der Gelenkwelle vornehmen.
Solle es erforderlich sein, die Länge zu ändern, ist sehr vorsichtig vorzugehen, um die maximale Überlappung der beiden
Teleskoprohre beizubehalten. Änderungen an der Gelenkwelle mit Ausnahme der Anpassung ihrer Länge sind verboten,
wenn man diese nicht vorher mit dem Hersteller abgesprochen hat. Beim Einstecken der Gelenkwelle äußerst vorsichtig
vorgehen. Sicherstellen, dass sie richtig auf der Zapfwelle von Traktor und Gerät blockiert wird. Dazu auch die Anweisungen
beachten, die in der Betriebsanleitung stehen, die jeder Gelenkwelle beigelegt sind. Sicherstellen, dass der mit den Ketten
befestigte Gelenkwellenschutz sich noch unbehindert drehen kann. In diesem Zusammenhang auch die Schutztrichter prü-
fen, die sowohl auf dem Traktor als auch auf dem Gerät vorhanden sind. Sollten
sie nicht unversehrt sein, müssen sie sofort durch neue ersetzt werden. Es ist sehr
wichtig, dass die Schutztrichter den Gelenkwellenschutz beidseitig um mindestens
5 cm überlappen.
Wenn die Gelenkwelle bis zum Höchstwert herausgezogen ist, müssen die Telesko-
prohre sich in jeder Betriebsbedingung um mindestens 1/3 ihrer Länge (
A
Abb.
4
)
überlappen.
Wenn die so weit wie möglich ineinander stecken, muss ein Spiel von mindestens 4
cm (
B
Abb.
4
) bestehen. Sollte das nicht möglich sein, wenden Sie sich an den Kun-
dendienst des Herstellers.
Fig. 4
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