GAS 222.20 Ex1
Gasentnahmesonden gehören zu den wichtigsten Bauteilen
eines Gasaufbereitungssystems.
• Beachten Sie deshalb auch die dazugehörige Zeichnung
im Anhang.
• Überprüfen Sie vor Einbau des Gerätes, ob die genannten
technischen Daten den Anwendungsparametern entspre-
chen.
• Überprüfen Sie ebenfalls, ob alle zum Lieferumfang gehö-
renden Teile vollständig vorhanden sind.
Welchen Typ Sie vor sich haben, ersehen Sie aus dem Typen-
schild. Auf diesem finden Sie neben der Auftragsnummer
auch die Artikelnummer und Typbezeichnung.
Bitte beachten Sie beim Anschluss die Kennwerte des Gerätes
und bei Ersatzteilbestellungen die richtigen Ausführungen.
Durchleiten von Gasen
Brennbare Gase oberhalb der OEG (obere Explosionsgrenze)
dürfen nur mit Inertgasen zurückgespült werden. Brennbare
Gase ab 25 % UEG (untere Explosionsgrenze) dürfen bis zur
Grenze der UEG zurückgespült werden, wenn der Betreiber si-
cherstellt, dass das rückgespülte Gas nicht explosionsfähig ist
und nicht werden kann. Wir empfehlen das Rückspülen auch
in diesen Fällen aus Sicherheitsgründen nur mit Inertgasen
durchzuführen.
Die Rückspülung explosionsfähiger Atmosphären (Bereich von
UEG bis OEG) ist mit den Sonden aufgrund möglicher adiaba-
tischer Kompression (hoher Rückspüldruck gegen verschmutz-
ten Filter) nicht zulässig. Das Einhalten dieser Bedingungen
liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers unter Zuhilfe-
nahme seiner Risikobetrachtung.
Einschränkungen der Kategorien/Zonen durch Zubehör
Es ist zu beachten, dass je nach verwendetem Zubehör der zu-
gelassene Einsatzbereich der Sonden eingeschränkt sein kann.
Bitte beachten Sie folgende Tabelle:
ATEX +
IECEX
Nur ATEX
Typen
GAS 222
mit Zubehör
Gas
Staub
Gas und
Staub
(getrenn-
te Zonen)
Entnahmezone/
Betriebszone
11 Ex1,
21 Ex1,
30 Ex1,
31 Ex1,
35 Ex1,
35-U Ex1
Druckvorratsbehälter
PAV 01
(Art.- Nr. 46222PAV
mit zugehörigem Zu-
behör)
Zone1***/
Zone 1
Zone 20/
Zone 21
Zone 20/
Zone 1
11 Ex1,
21 Ex1,
30 Ex1,
31 Ex1
Keramik Eintrittsfil-
ter*
(Art.-Nr.:46
46222307F)
Zone 2/
Zone 1
Zone 20/
Zone 21
Zone 20/
Zone 1
oder
Zone 2 /
Zone 21
11 Ex1,
20 Ex1,
21 Ex1
Keramik Austrittsfil-
ter*
(Art.-Nr.46
46222026P)
Zone 2/
Zone 1
Zone 20/
Zone 21
Zone 20/
Zone 1
oder
Zone 2 /
Zone 21
11 Ex1,
20 Ex1,
21 Ex1
Entnahmerohre
(Art.-Nr.: 46222001,
462220011, 46222006,
46222004, 46222016,
46222017, 46222018
Zone 0/
Zone 1
Keine
Zone/
Zone 21
Zone 0/
Zone 21
11 Ex1,
20 Ex1,
21 Ex1
Entnahmerohre
Keramik**
(Art.-Nr.: 4622200205,
4622200210,
4622200215)
Zone 2/
Zone 1
Keine
Zone/
Zone 21
Zone 2/
Zone 21
* Zubehör nicht geeignet für die Entnahme von extrem zünd-
empfindlichen Stäuben mit einer Mindestzündenergie (MZE)
von < 3 mJ.
** Bei Gasentnahme aus Zone 2 dürfen Keramik-Entnahme-
rohre nur eingesetzt werden, wenn anwendungs- und pro-
zessbedingte intensive elektrostatische Aufladungsprozesse
ausgeschlossen sind.
*** Das Rückspülen explosionsfähiger Atmosphäre/Gase ist
verboten.
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Bühler Technologies GmbH
BX460041 ◦ 03/2021