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Hinweise zum Umweltschutz
Technisches Handbuch 0073-1-8701
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Hinweise zum Umweltschutz
Alle Verpackungsmaterialien und Geräte sind mit Kennzeichnungen und Prüfsie-
geln für die sach- und fachgerechte Entsorgung ausgestattet.
Die Produkte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der REACH-Verordnung (EU-Richtlinie
2002/96/EG WEEE und 2002/95/EG RoHS), (EU-REACH-Verordnung und Ge-
setz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.1907/2006).
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe, die wieder verwendet wer-
den können. Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen
nicht zum Hausabfall gegeben werden.
Entsorgen Sie Verpackungsmaterial und Elektrogeräte bzw. de-
»
ren Komponenten immer über die hierzu autorisierten Sammel-
stellen oder Entsorgungsbetriebe.
3.1 Akku-Entsorgung
PB
Blei-Vlies-Akkus enthalten Schadstoffe. Die Schadstoffe können
die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädigen.
Die Mülltonne bedeutet: Die Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Das Zeichen "Pb" unter der Mülltonnen steht für: Akku enthält Blei.
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altakkus zu einer geeigneten Sammelstel-
le zu bringen.
Bei der Entsorgung der Akkus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das
Batteriegesetz (letzte Änderung: Juni 2012) zu beachten. Bei einer Entsorgung
innerhalb des EU-Raumes wird auf die nationale Umsetzung der Richtlinie
2006/66 EG hingewiesen. Bei einer Akku-Entsorgung in anderen Wirtschafts-
räumen sind die dort jeweils gültigen Vorschriften zu befolgen.
Altakkus enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet wer-
den können.