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Wichtiger Hinweis:
•
Gefrorene Lebensmittel sollten nach dem Auftauen wie frische Le-
bensmittel zubereitet werden. Falls sie nach dem Auftauen nicht ge-
gart wird, dürfen sie NICHT wieder eingefroren werden.
•
Der Geschmack einiger Gewürze in Speisen (Anis, Basilikum, Brun-
nenkresse, Essig, Gewürzmischungen, Ingwer, Knoblauch, Zwie-
beln, Senf, Thymian, Majoran, schwarzer Pfeffer usw.) ändert sich
und wird bei langfristiger Lagerung möglicherweise verstärkt. Daher
sollten gefrorene Lebensmittel nur leicht gewürzt sein; oder geben
Sie die Gewürze erst nach dem Auftauen der Lebensmittel hinzu.
•
Die Aufbewahrungsdauer von Lebensmitteln hängt vom verwendeten
Öl ab. Geeignete Öle sind Margarine, Kalbsfett, Olivenöl und Butter;
ungeeignete Öle sind Erdnussöl und Schweinefett.
• Lebensmittel in flüssiger Form sollten in Kunststoffbehältern eingefro
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ren werden; andere Lebensmittel sollten in Plastikfolie oder Beuteln
verpackt werden.
Auf den Seiten 88, 89 und 90 finden Sie einige Empfehlungen zur Platzie
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rung und Lagerung von Lebensmitteln im Tiefkühlbereich.
LEBENSMITTEL IM GERÄT VERSTAUEN