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KONTROLL- UND WARTUNGSPLAN
BEI JEDER
ZÜNDUNG
BEI JEDER
WOCHE
1
MESE
3
MESI
1
JAHR
(a)
Kohlebecken
X
Aschenlade/-Fach
X
Glas
X
Kessel
X
Halterung der Widerstände
X
Rauchsammler
X
Dichtung der Tür und des
Kohlebeckens*
X
Rauchabzugskanal
X
Ventilatoren*
X
(*)
von einem qualifizierten technischen Kundendienst
(a)
Mindestens einmal pro Jahr oder alle 4000 kg verbranntes Pellets.
7 VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung des Heizofenss sind ausschließlich zu Lasten des Eigentümers und liegen in
dessen alleiniger Verantwortung; dieser muss in Übereinstimmung mit den in seinem Land geltenden Gesetzen
in Bezug auf Sicherheit, Respekt und Schutz der Umwelt vorgehen.
Die Demontage und die Entsorgung können auch Dritten anvertraut werden, unter der Voraussetzung, dass
immer Firmen beauftragt werden, die für die Wiederverwertung und die Beseitigung der betreffenden Materialien
autorisiert sind.
HINWEIS
: Halten Sie sich immer und jedenfalls an die geltenden Vorschriften des Landes, in dem gearbeitet
wird, bezüglich der Entsorgung der Materialien und eventuell des Entsorgungsberichts.
ACHTUNG
:
Alle Vorgänge der Demontage für die Verschrottung müssen mit stillstehendem Ofen mit abgetrennter
Stromversorgung erfolgen.
• den gesamten elektrischen Apparat entfernen;
• die Akkumulatoren in den Platinen trennen;
• Verschrotten Sie die Struktur des Ofens mit Hilfe von autorisierten Unternehmen;
ACHTUNG
:
Die Platzierung des abgebauten Ofens in zugänglichen Bereichen stellt eine ernsthafte Gefahr für
Mensch und Tier dar.
Für eventuelle Schäden an Personen und Tieren haftet immer der Eigentümer.
Zum Zeitpunkt der Verschrottung müssen die CE-Kennzeichnung, dieses Handbuch und die anderen Unterlagen
bezüglich dieses Ofens zerstört werden.
Das Symbol des durchgestrichenen Abfallbehälter auf dem Etikett des Geräts weist
darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt von anderen
Abfällen gesammelt werden muss.
Gemäß Art.13 des italienischen gesetzesvertretenden Dekrets Nr.151 vom 25. Juli
2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG vom 23. Februar 2003 über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte im Zusammenhang mit Maßnahmen und Verfahren zur
Vermeidung der Produktion von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräte mit der
Bezeichnung WEEE, die die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen
der Verwertung fördern, um die zur Entsorgung zu entsendende Menge zu reduzieren
und die Eingriffe der am Lebenszyklus dieser Produkte beteiligten Parteien zu
verbessern.
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