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SKEMA 6
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GEBRAUCHSANWEISUNGEN
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1.2.3. Garantie
CASTELLINI S.p.A garantiert für die Sicherheit, die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit der Geräte.
Die Garantie ist von der Berücksichtigung der nachfolgend genannten Vorschriften abhängig:
• Einhaltung der auf dem Garantieschein angeführten Bedingungen.
• Ausführung der programmierten, jährlich durchzuführenden Wartungsarbeiten.
• Das Gerät ist ausschließlich gemäß den in der vorliegenden Gebrauchsanleitung genannten Anweisungen zu verwenden.
• Die elektrische Anlage des Arbeitsraums, in der das Gerät aufgestellt wird, muss den I.E.C.-Normen 60364-7-710 entsprechen (Vorschriften bezüglich elektrischer
Anlagen von Räumlichkeiten, die für medizinische Zwecke bestimmt sind).
• Das Gerät muss mit einer 3x1,5 mm2 -Leitung gespeist werden, die durch einen zweipoligen Schutzschalter in Übereinstimmung zu den entsprechenden Vorschriften
geschützt wird (10A, 250V, Abschaltleistung mindestens 6000 A, Abstand zwischen den Kontakten mindestens 3 mm).
ACHTUNG!
Die Farbgebung der drei Leiter (HAUPT-, NULL- und ERDLEITER) muss den diesbezüglichen Vorgaben der Normen entsprechen
• Alle Montagearbeiten, Instandsetzungen sowie generell alle Eingriffe, die ein Öffnen der Schutzabdeckungen erforderlich machen, dürfen nur von Technikern ausgeführt
werden, die von
CASTELLINI
dazu befugt worden sind.
1.2.4. Endgültige Entsorgung wegen Außerbetriebsetzung
Nach Maßgabe der Richtlinen 2002/95/ EG, 2002/96/ EG und 2003/108/ EG, die sich auf die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektro-
nikgeräten sowie auf die Entsorgung von Abfällen beziehen, wurde die Verpfl ichtung auferlegt, dass letztere nicht als unsortierter Siedlungsabfall mit entsprechender
Abfalltrennung zu entsorgen sind.
Zum Kaufzeitpunkt eines neuen Geräts gleichwertigen Typs muss das Altgerät (d.h. im Verhältnis eins zu eins) dem Händler zur Entsorgung wieder zurück gegeben
werden.
In Bezug auf die Wiederbenutzung, auf das Recycling und auf andere Rückgewinnungs-formen der oben genannten Abfälle übt der Hersteller die Funktionen aus, die
von den einzelnen inländischen Gesetzgebungen festgelegt werden.
Eine angemessene differenzierte Sammlung für eine spätere Inbetriebnahme des zum Recycling, zur Behandlung und zur Entsorgung zerlegten Altgeräts unter umwel-
tgerechten Umständen trägt zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt bei und begünstigt die Wiederverwertung von Materialien, aus denen
sich das Gerät zusammensetzt.
Das auf dem Gerät angebrachte Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass das Erzeugnis nach Ablauf seiner Nutzungsdauer getrennt, d.h. separat
zu den anderen Abfällen gesammelt werden muss.
ACHTUNG!
Eine rechtswidrige Entsorgung des Erzeugnisses ist mit der Anwendung von Saktionen verbunden, die von den einzelnen inländischen Gesetzgebungen
festgelegt werden.
1.3. Sicherheitshinweise
ACHTUNG!
• Alle Geräte werden auf permanente Weise installiert.
Je nach dem Modell des Patientenstuhls, mit dem die Behandlungseinheit kombiniert ist, muss die diesbezüglich im Abschnitt "Technische Daten” ange-
führte Installierungs-VORGABE herangezogen werden.
CASTELLINI S.p.A lehnt jegliche Verantwortung für Sach- oder Personenschäden ab, wenn die hier angeführte Klausel nicht berücksichtigt wird.
• Bedingungen des Fußbodens.
Die Bedingungen, die der Fußboden (Typ Estrich) erfüllen muss, müssen den Vorschriften hinsichtlich der Tragfähigkeit gemäß DIN 1055 Blatt 3 entsprechen.
Das Gesamtgewicht des Dentalkomplexes einschließlich eines Patientengewichts von 190 kg beträgt ca. 350 kg/qm.
• Wenn das Produkt von einem nicht von
CASTELLINI
autorisierten Techniker durch Austausch von Teilen oder Komponenten durch andere Teile, die sich von den vom
Hersteller verwendeten Teilen unterscheiden, modifi ziert wird, so übernimmt er eine Verantwortung, die analog zu derjenigen des Herstellers ist.
CASTELLINI S.p.A lehnt jegliche Verantwortung für Sach- oder Personenschäden ab, wenn die hier angeführte Klausel nicht berücksichtigt wird.
• Patientenstuhl.
Die maximal am Patientenstuhl zulässige Last beträgt 190 kg.
Dieser Wert darf nicht überschritten werden.
• Aufl agefl äche der Trays.
Die nachfolgend genannten Maximalbelastungswerte dürfen nicht überschritten werden:
- an der Arztplatte angebrachter Trayhalter, maximal zulässige Belastung auf das Tablett 2 kg, verteilt.
- an der Helferinnenplatte angebrachter Trayhalter, maximal zulässige Belastung auf das Tablett 1 kg, verteilt.
• Anschlüsse an externe Geräte.
Das Gerät kann elektrisch nur an solche Geräte angeschlossen werden, die das CE-Markenzeichen tragen.
• Elektromagnetische Störungen.
Der Gebrauch in der Praxis oder in unmittelbarer Nähe von elektrischen Einrichtungen, die nicht mit der I.E.C.-Vorschrift 60601-1-2 übereinstimmen, könnte zu elek-
tromagnetischen Störungen oder Störungen anderer Natur führen und zur Betriebsstörungen des zahnärztlichen Gesamtkomplexes führen. In diesen Fällen wird vor
dem Gebrauch dieser Geräte angeraten, die Stromversorgung des zahnärztlichen Gesamtkomplexes vorsichtshalber auszuschalten.
• Austausch von Fräsen.
Die Entsperrvorrichtungen der Turbinen und der Gegenwinkel nur dann betätigen, wenn die Fräse vollständig still steht. Andernfalls nutzt sich das Sperrsystem ab und
die Fräsen können sich lösen und Verletzungen verursachen.
Ausschließlich Qualitätsfräsen verwenden, die einen Verbindungsschaft mit kalibriertem Durchmesser aufweisen. Um den Zustand der Sperrvorrichtung zu überprü-
fen, muss täglich bei Arbeitsaufnahme kontrolliert werden, ob die Fräse sicher am Instrument festgemacht ist. Am Sperrsystem entstandene Defekte aufgrund eines
unsachgemäßen Gebrauchs sind leicht erkennbar und werden nicht durch die Garantie abgedeckt.
• Patienten mit Herzschrittmachern und/oder Hörprothesen.
Bei der Behandlung von Patienten mit Herzschrittmacher und/oder Hörprothesen müssen mögliche Auswirkungen des Gerätes auf den Herzschrittmacher und/oder
die Hörprothese in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang die auf dieses Thema bezogene technisch-wissenschaftliche Literatur einsehen.
• Implantologie.
Wenn der zahnärztlichen Behandlungskomplex unter Einsatz autonomer und auf diesen Eingriff bezogener Einrichtungen für implantologische Eingriffe genutzt wird,
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stromversorgung des Patientenstuhls ausgeschaltet werden muss, um mögliche unerwünschte Bewegungen zu ver-
meiden, die durch Störungen und/oder durch zufällige bzw. ungewollte Betätigung der Bedienelemente für die Bewegungsvorgänge bedingt werden können.
• Vor Verlassen der Praxis muss die Wasserversorgung der Praxis und Hauptschalter des Geräts ausgeschaltet werden.
• Das Gerät ist nicht gegen das Eindringen von Flüssigkeiten geschützt (IPX 0).
• Das Gerät eignet sich nicht für einen Gebrauch in Präsenz einer entfl ammbaren Mischung aus Betäubungsgas und Sauerstoff oder Stickstoffoxydul.
• Das Gerät muss stets in einem einwandfrei leistungsfähigen Zustand gehalten werden. Für jeglichen Missbrauch, Unachtsamkeit beim Gebrauch sowie für jede un-
sachgemäße Anwendung des Gerätes übernimmt der Hersteller keinerlei (zivil- und strafrechtliche) Verantwortung.
• Das Gerät darf nur von dazu befugtem Personal (Arzt oder Arzthilfe) mit entsprechender Ausbildung benutzt werden.
• Wenn das Gerät eingeschaltet oder betriebsbereit ist, muss es stets überwacht werden. Insbesondere in Präsenz von Minderjährigen / unzurechnungsfähigen Personen
oder generell von nicht zu dessen Gebrauch befugtem Personal darf das Gerät nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Eventuelles Begleitpersonal, für das der Bediener in jedem Fall die Verantwortung trägt, muss sich außerhalb des Behandlungsbereichs aufhalten. Unter dem Be-
hand