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DEUTSCH
3.3) Einstellung des Drehmoments
(Siehe Bild 3)
Der Schlagschrauber ist mit einem System ausgerüstet, dass die
Regulierung des Drehmomentes beim Lösen oder Anziehen der
Muttern ermöglicht.
Bei Bedarf kann das Drehmoment mit der Drehmoment-eneinstellung
(15) in 5 verschiedene Positionen gestellt werden. Zum Einstellen
kann der Schalter in beide Richtungen gedreht werden.
Normalerweise wird das Drehmoment (15) wie folgt eingestellt:
–
zum Anziehen
auf ein niedriges Drehmoment: Pos. 1 - 2 - 3.
–
zum Lösen
auf ein hohes Drehmoment: Pos. 3 - 4 - 5.
3.4) Einstellung der Drehrichtung
(Siehe Bild 4)
Die Drehrichtung des Steckschlüssels lässt sich durch
Wählschalter (07) einstellen. Folgende 3 Positionen sind möglich:
: Drehrichtung rechts, zum Anziehen.
: Leerlauf (Getriebe und Antriebswelle getrennt).
: Drehrichtung links, zum Lösen.
Die Bewegung des Wählschalters (07) muss stets bei abgeschaltetem Motor bzw. im Leerlauf
erfolgen, um ein einwandfreies Einrasten der Zahnräder auf der Hauptwelle zu ermöglichen.
3.5) Betrieb
Vor jedem Gebrauch die ordnungsgemäße Funktion des Sicherheitsschalters kontrollieren
(siehe Pkt. 3.6). Verwenden Sie den Schlagschrauber nicht, wenn das Gerät nicht ordnungs-
gemäß
funktioniert.
Die Maschine darf nur an geerdeten Steckdosen angeschlossen werden.
Stellen Sie den Schlagschrauber auf eine ebene Fläche auf dem Boden und befolgen Sie der Reihe
nach die folgenden Schritte:
–
Wählen Sie den für die auszuführenden Arbeiten geeigneten Steckschlüssel und befestigen Sie
diesen auf dem Steckeinsatz (siehe
§ 3.2
).
–
Kontrollieren Sie die Spannung auf dem Typenschild mit der zur Verfügung stehenden Spannung.
Stecken Sie den Netzstecker (06) in die Steckdose.
– Drücken Sie die Taste “
RESET
” des Sicherheitsschalter (08).
– Die gewünschte Drehrichtung einstellen (siehe
§ 3.4
).
–
Stellen Sie das notwendige Drehmoment an der Drehmomenteneinstellung (15) ein (siehe
§ 3.3
).
– Den Schalter (13) auf Position “
I
” stellen.
–
Heben Sie den Schlagschrauber an und bringen Sie diesen zum Arbeitsplatz.
BILD 3
07
BILD 4
15
Referenz