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1. Technische Daten
2.Verantwortung des Eigentümers und/oder des Benutzers des Gerätes
3.Verpackung
4. Sicherheitshinweise
4.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
4.2 Spezielle Sicherheitshinweise
Dieses Handbuch gehört zum Lieferumfang des Gerätes und muß diesen immer - auch beim Verkauf - begleiten. Der Eigentümer und/
oder Benutzer des Gerätes muß mit den Gebrauchsanweisungen vertraut sein, bevor das Gerät in Betrieb genommen wird. Der Hersteller
haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die auf einen unzulässigen oder unsachgemäßen Gebrauch des Produktes zurückzuführen
sind.
Der Heber wird in 1 Karton verpackt geliefert. Das Verpackungsmaterial muß nach der entsprechenden Landesverordnung entsorgt
werden.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen
Regeln und die Unfallverhütungsvorschriften für kraftbetriebene Arbeitsmittel sind einzuhalten. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht estimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Die Betriebsanleitung ist Bestandteil des
Lieferumfangs und ist bei Wiederverkauf des Produktes dem neuen Besitzer zu übergeben. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes
ist sicherzustellen, dass das Produkt nur von sachkundig ausgebildetem Personal bedient, gewartet oder repariert werden. Qualifziertes
Personal sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie Kenntnisse über einschlägige Normen, Bes -
timmungen, Unfallverhütungsvorschriften berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche
Gefahren erkennen und vermeiden können. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß die mit dem Betrieb, der Pfege und Wartung sowie der
Instandsetzung beauftragten Personen die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben, und sie in allen Punkten beachten, um:
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers und Dritter abzuwenden
die Betriebssicherheit der Wagenheber sicherzustellen
Nutzungsausfall und Umweltbeeinträchtigungen durch falsche Handhabung auszuschließen.
Die Zuständigkeiten bei den Arbeiten müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine
unklaren Kompetenzen auftreten.
Die mechanischen Wartungsarbeiten sind in den vorgeschriebenen Intervallen und in dem vorgeschriebenen Umfang durchzuführen.
Nach Instandhaltungsarbeiten müssen alle demontierten Schutzvorrichtungen wieder fachgerecht remontiert werden. Die Schutzeinrich-
tungen und deren Schutzwirkung müssen vor Inbetriebnahme des Gerätes durch einen Sachkundigen überprüft werden. Demontage,
Stillsetzung und / oder Überbrückung von trennenden Schutzeinrichtungen (Abdeckungen, Schutzverkleidungen etc.) und/oder Sicher -
heitsschutzeinrichtungen (Tot-Mann-Schaltung, Überlastventil etc.) können schwere gesundheitliche oder materielle Schäden verursachen
und werden deshalb vom Hersteller strengstens untersagt!! Für die Wagenheber leistet der Hersteller Garantie gemäß der Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn:
Schäden durch unsachgemäße Bedienung entstehen,
Reparaturen oder Eingriffe von hierzu nicht ermächtigten Personen vorgenommen werden,
Zubehör und Ersatzteile verwendet werden, auf die die Wagenheber nicht abgestimmt sind.
Pannen müssen sofort nach Erkennen gemeldet werden. Das Produkt muss entsprechend gekennzeichnet werden. Defekte sind
unverzüglich Instandzusetzen, um den Schadensumfang gering zu halten und die Sicherheit des Gerätes nicht zu beeinträchtigen. Bei
Nichteinhaltung erlischt der Gewährleistungsanspruch.
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Die Produkte sind nach dem neuesten Stand der Technik gebaut und werden betriebssicher ausgeliefert. Bedingt durch die Arbeitsweise
gibt es Stellen und Teile die nicht abgedeckt oder geschützt werden können ohne die Funktion und die Bedienbarkeit erheblich zu bee -
inträchtigen. Eine gute persönliche Sicherheitspraxis des Bedieners ist daher zum eigenen Schutz und zum Schutz vor Schäden am Gerät
erforderlich. Die Produkte dürfen nur im Rahmen der im Leistungs- und Liefervertrag festgelegten Bedingungen eingesetzt und betrieben
werden.Nachrüstungen, Veränderungen oder Umbauten der Geräte sind grundsätzlich untersagt. Sie bedürfen auf jeden Fall der Rück -
sprache mit dem Hersteller. Sollten sich im Betrieb (Rest-) Gefahren und Risiken zeigen, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben
werden, ist der Betreiber verpfichtet, diese dem Hersteller mitzuteilen.
Der Hersteller haftet nicht für Personen- und / oder Sachschäden, die auf unsachgemäße Verwendung des Gerätes zurückzuführen sind.
Jeder Bediener ist verpfichtet diese Bedienungsanleitung vor Inbetriebnahme des Gerätes durchzulesen.
Die zu hebende Last darf nie die Kapazität des Hebers überschreiten.
Den Heber nicht über den auf dem Typenschild angegebenen max. Hub betreiben.
Parken Sie das Fahrzeug bzw. die anzuhebende Last auf einer stabilen, ebenen, horizontalen Oberfäche und sichern Sie die Räder
um evtl. Bewegungen auszuschließen.
Verwenden Sie den Heber niemals auf abgeneigten Flächen.
Den Heber immer so positionieren, daß dessen Bedienung von unterhalb des Fahrzeuges ausgeschlossen ist.
Die Verwendung des Hebers ist nur unter Einsatz von zusätzlichen Sicherheitsstützen, wie z.B. Unterstellböcken, gestattet.
Vor dem Einsatz des Hebers ist sicherzustellen, daß sich keine Personen im Fahrzeug befnden, die Handbremse angezogen und der
Motor ausgeschaltet ist.
Für die richtigen Aufnahmepunkte am Fahrzeug immer das Fahrzeugbuch zur Hilfe nehmen.
Sind keine Aufnahmepunkte angegeben, dann den Heber in der Mitte der Last positionieren. Ein unkorrektes Positionieren des
Hebers kann zum Kippen der Last führen. Dieses kann zu Schäden der Last bzw. des Hebers sowie zu Verletzungen des Bedieners
führen.
Um eine Bewegung des Fahrzeuges während der Arbeit mit dem Heber auszuschließen müssen alle entsprechenden Maßnahmen
getroffen werden.
Den Heber niemals zweckentfremdend verwenden.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist der Heber mit einem Überlastventil ausgestattet, das werksseitig eingestellt ist. Dieses
Ventil darf nie verstellt werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Grundregeln kann der Bediener sich verletzen oder die Last. bzw. der Heber beschädigt werden.
Ein Heber ist nur eine Hebevorrichtung und darf nie zum Transportieren bzw. Beladen eines Fahrzeuges verwendet werden. Das
Rangieren unter Last ist untersagt.
ACHTUNG: Wir weisen darauf hin, dass der in der ET – Zeichnung abgebildete Lock-Lever (Arretierung, pos.#10-10) entfallen ist. Lt.
Vorschrift müssen Ventile bei Gefahrensituationen in den Ursprungszustand zurückkehren.
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Eigengewicht [kg]
58,3
Luftbedarf [l/min]
270
Tragkraft [to]
32
Hydr. Hub [mm]
110
Druck [bar]
7-10
Verlängerung [mm]
ø70 x 20 / ø50 x 20 / ø50 x 60 / ø50 x 100
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