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5. Inbetriebnahme
6. Arbeiten mit dem Gerät
8. Beschädigte Geräte
9. Entsorgung der Geräte
Es ist empfehlenswert, beim Zusammenbau die beiliegende Ersatzteilzeichnung zur Hilfe zu nehmen. Der Getriebeheber ist wie folgt zu
montieren:
Die vier drehbaren Räder an den beiden Schlitten befestigen und mit dem Sicherungsring und der Hutmutter verschrauben (siehe
Bild 1). Stellen Sie den Getriebeheberkörper senkrecht in die Ausnehmungen der Stegbleche des Fahrgestells und befestigen
Sie diesen mittels der 3 Inbusschrauben / Muttern. Die Schrauben erst dann festziehen, wenn sichergestellt ist, dass der
Getriebeheberkörper vollkommen senkrecht bezüglich einer horizontalen Fläche steht.
Dann die beiden Schlitten mit der Unterlegscheibe und den Innensechskantschrauben an der Unterseite des Pumpenkörpers
befestigen. Achtung: Der Schlitten muß richtig herum montiert werden. Das heißt, die zu verschraubende Fläche muß im
zusammengebauten Zustand deckungsgleich mit der Fläche des Pumpenkörpers sein. Die Schrauben erst dann festziehen, wenn
sichergestellt ist, daß der Getriebeheberkörper vollkommen senkrecht bezüglich einer horizontalen Fläche steht.
Den Korb auf das Kolbenende setzen (siehe Bild 1).
Bitte öffnen Sie die am Zylinder innenliegende angebrachte Transportschraube mittels Schraubendreher. Max. 1.5-fache Umdrehung
gegen den Uhrzeigersinn. Dieses ist notwendig um den Hydraulikkreislauf entlüften zu können.
Bei der Erstinbetriebnahme muss der Heber entlüftet werden. Dazu betätigen Sie mehrere male, im unbelasteten Zustand, das
Fußpedal (Pos. 39) um den Hydr. Kreislauf zu entlüften.
Testen Sie den Getriebeheber zuerst ohne Last.
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Getriebeheber Hochfahren bzw. Absenken :
Zum Heben einer Last mit dem Fuß auf das Pedal einwirken, der Kolben fährt in die gewünschte Position.
Zum Heben einer Last mit dem Fuß auf das Pedal einwirken. Zum Senken einer Last ist das Absenkhandrad gegen den
Uhrzeigersinn zu drehen.
Verfahren mit dem Getriebeheber unter Last :
Das Verfahren mit dem Getriebeheber unter Last ist nur für kurze Strecken gestattet.
Dabei ist zu beachten, dass:
der Getriebeheber in unterster Stellung ist, d.h. bei vollkommen eingefahrenem Kolben
der Boden stabil ist, d.h. die Tragfähigkeit des Bodens übersteigt das Gesamtgewicht der zu transportierenden Last inklusive dem
Eigengewicht des Getriebehebers.
der Boden eben ist. Unebenheiten können zu Instabilität des Getriebehebers, sogar zum Verlust der Last bzw. zu Personenschäden
führen (siehe Bild 3).
die Last auf dem Korb zentriert und ggf. gesichert (Ketten, Spanngurte) ist. Nicht zentrierte Lasten können zum Kippen des
Getriebehebers, deren Beschädigung sowie zu Sach- und Personenschäden führen.
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7. Wartung
Die Hydraulikeinheit (Pumpe) ist ein abgedichtetes System, welches, unter normalen Arbeitsbedingungen, nur das Ölen der beweglichen
Teile 1 mal monatlich bedarf. Falls die Hydraulik Einheit demontiert wurde, um abgenutzte Dichtungen zu wechseln oder eine Ölleckage
entstanden ist, füllen Sie langsam Öl durch die Öffnung der Ölschraube (Pos.54) in die Pumpe ein.
Beim Ölwechsel, mindestens 1 x jährlich, bzw. -nachfüllen, den Zylinder mit Öl bis zur Öleinlaßschraube füllen. Bitte beachten Sie das
der Kolben eingefahren sein müssen.
Alle bewegliche Teile müssen in regulären Zeitabständen geschmiert werden. Das Gerät immer sauber und fern von aggressiven Chemika-
lien halten. Heber nicht im Freien stehen lassen.
Der Ölstand im Tank darf nicht den Füllstöpselstand überschreiten, wenn der Kolben vollkommen eingefahren ist.
Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die erforderliche Ölmenge und den Öltyp:
Ölmenge
[l]
0,95
Öltyp
HPL ISO 32
ACHTUNG!! Verwenden Sie nie Bremsfüssigkeit. Zu viel Öl in der Pumpe kann das Gerät außer Betrieb setzen.
Zusätzlich müssen die mechanischen Teile alle 2 Monate geölt bzw. gefettet werden
Alle beschädigten, stark verschlissenen oder schlecht funktionierenden Geräte MÜSSEN AUSSER BETRIEB GESETZT und gekennzeichnet
werden, Sperrkarte. Die Reparatur muß von einem autorisierten Fachmann des Verkäufers ausgeführt werden.
Bei der Entsorgung muß das Produkt gemäß der Gesetzgebung des jeweiligen Landes entsorgt oder recycelt werden.
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