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PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG:
Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfi ntervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitfl ächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
- Es ist darauf zu achten, dass die Oberfl ächen
des Hebegutes, wo das Lastaufnahmemittel
angeschlagen wird, möglichst fett-, farb-,
schmutz-, zunder- und beschichtungsfrei
sind, so dass der Kontakt der Klemmen
zum Hebegut nicht behindert wird. Das
gilt besonders für Greifer mit Schutzbelag
(optional).
- Fest- und Klemmbacke (Fig. 5) auf Verschleiß
und Mängel prüfen. Beide Backen müssen
ein sauberes Profi l besitzen.
- Der Schutzbelag (optional) muss eben,
fett- und ölfrei sein. Er ist auszutauschen,
wenn seine Restdicke 2,5 mm oder weniger
beträgt.
- Die eingebaute Drehfeder muss die Klemm-
backe im unbelasteten Zustand gegen das
Werkstück drücken.
- Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf
Beschädigungen, Risse oder Verformungen
hin zu überprüfen.
- Das Lastaufnahmemittel muss sich leicht-
gängig öff nen und schließen lassen.
- Beim Betrieb des Lastaufnahmemittels ist
unbedingt darauf zu achten, dass die Kette
nicht verdreht ist und in den Umlenkrollen
geführt wird.
Lastaufnahmemittel mit Schutzbelag
bis 1,25 t (optional)
- Der Schutzbelag ist umgehend auszutau-
schen, wenn seine Restdicke 2,5 mm oder
weniger beträgt.
- Ausführungen mit Schutzbelag können
zwischen - 20°C und + 60°C zum Einsatz
kommen.
Überprüfung der Anschlagkette
- Anschlagketten müssen regelmäßig gem.
DIN 685-5 geprüft werden. Insbesondere
bei einem Verschleiß von mehr als 10% der
Nenndicke der Glieder müssen sie erneuert
werden.
- Anschlagketten müssen auf äußere Fehler,
Verformungen, Anrisse, Verschleiß und
Korrosionsnarben überprüft werden.
Eine gelängte oder verschlissene Kette muss
ausgetauscht werden.
GEBRAUCH DES
LASTAUFNAHMEMITTELS
ACHTUNG:
Die Anschlagkette darf nicht
verdreht sein und muss in den Umlenkrollen
geführt werden.
Um das Lastaufnahmemittel auf das Blech
aufsetzen zu können, den Klemmbackenhebel
in Richtung „Auf“ ziehen. Dabei muss die
Kette entlastet sein. In dieser Stellung das
Lastaufnahmemittel mit seinem Maul bis zum
Anschlag auf das Hebegut schieben. Durch
Loslassen des Hebels an der Klemmbacke
wird diese freigegeben. Die Federvorspann-
kraft drückt die Klemmbacke gegen das
Hebegut. Dadurch ist gewährleistet, dass
das Lastaufnahmemittel infolge eben dieser
Federvorspannkraft auch ohne Zugbelastung
an der Last angeklemmt bleibt. Die Last kann
nun angehoben und transportiert werden.
Um das Lastaufnahmemittel vom Hebegut zu
entfernen, das Tragmittel so weit ablassen,
dass das Lastaufnahmemittel vollständig
entlastet bzw. die Kette frei beweglich ist.
Nach Ziehen des Klemmbackenhebels in
Richtung „Auf“ kann das Lastaufnahmemittel
vom Hebegut gezogen werden.
ACHTUNG:
Beim Loslassen des gezogenen
Hebels schnellt die Klemmbacke durch Fe-
derkraft zurück (keine Arretierung). Deshalb
ist darauf zu achten, dass sich keine Glied-
maßen im Bereich der Klemmbacke oder der
Kette befi nden.
PRÜFUNG/WARTUNG
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG:
Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfi ntervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitfl ächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
Reparaturen dürfen nur von Fachwerk-
stätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden.
Nach einer erfolgten Reparatur sowie nach län-
gerer Standzeit ist das Lastaufnahmemittel vor
der Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu
veranlassen.
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