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Hinweise zur Luftreinigung bei Problemen mit Pollen
Der Luftreiniger ist in der Lage sämtliche gängige Pollen aus der Luft zu filtern. Diese
verbleiben im HEPA Filter. Damit das Gerät seine volle Wirkung entfalten und die
Pollenkonzentration signifikant senken kann, empfehlen wir die Schaffung eines Refugiums, in
dem der Luftreiniger steht. Das Gerät kann nur in der Luft befindliche Allergene beseitigen,
nicht aber Allergene, die sich bereits auf Betten, Wänden, Möbeln etc. abgelegt haben.
Daher beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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Führen Sie vor der Nutzung des Gerätes eine Grundreinigung des Raumes durch.
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Nutzen Sie keine Staubtücher zum Reinigen, sondern einen feuchten Lappen.
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Saugen Sie Polstermöbel mindestens einmal wöchentlich ab. Nutzen Sie einen
Allergiker-gerechten Staubsauger.
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Wischen Sie den Raum mindestens einmal wöchentlich nass.
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Lassen Sie das Gerät während des Tages auf Stufe 1-4 laufen.
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Stellen Sie das Gerät zum Schlafen aus.
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Stellen Sie den Lüfter auf Stufe 5-8 während des Lüftens. Lüften Sie die Räume am
besten zwischen 6:00 und 8:00 Uhr morgens in Städten bzw. ab 19:00 Uhr in
ländlichen Gegenden.
Hinweise zur Luftreinigung bei Problemen mit Hausstaub
Hausstaub wird in der Regel durch Milben erzeugt, die in Polstermöbeln, Kissen, Decken und
Matratzen leben. Der Hausstaub verbleibt zunächst dort. Der Luftreiniger kann Hausstaub nur
aus der Luft entfernen. Daher empfiehlt es sich Quellen für Hausstaub abzustellen, bevor man
einen Luftreiniger einsetzt.
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Matratzen allergendicht beziehen (Encasing).
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Kopfkissen und Bettdecke allergendicht beziehen.
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Kopfkissen und Bettdecke häufig waschen.
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Ältere Matratzen austauschen.
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Nutzen Sie Staubsauger mit Feinfilter.
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Matratzen monatlich absaugen.
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Vermeiden Sie Staubfänger im Schlafraum.
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Stellen Sie keine Zimmerpflanzen in den Schlafraum.
Dieses Produkt darf
nicht im Hausmüll entsorgt
werden. Dieser Luftreiniger muss
an einer Recyclingstelle für elektronische und elektrische Geräte abgegeben werden.
Nähere Informationen über diesbezügliche Annahmestellen erhalten Sie bei Ihrer
zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, oder bei der Comedes GmbH.