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COMUNELLO
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3 TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN
FORT 3500
Speisung
230 V 50Hz
380V 50Hz
Motorspeisung
230 V
380 V
Leistungsaufnahme
0,8 KW
Nennaufnahme
3,5A
1,2A
Max. Schubkraft
3000 N
Einschaltdauer
30%
Intensiv
Schutzgrad
IP 24 D
Isolationsklasse
1(Erdung)
Betriebstemperatur
von -20°C bis + 50°C
Max. Torgewicht
3500 Kg
Zahnstange Modul
M 6
Max. Laufzeit
0,17 m/sek.
Gewicht
70 Kg
4 INSTALLATION
4.1 VORBEREITENDE ÜBERPRÜFUNGEN
Für einen korrekten Betrieb der Automatisierung des Schiebetors folgendes sicherstellen:
• Alle Zubehöre müssen in geeigneter Weise bemessen und ordnungsgemäß gewartet
sein.
• Das Tor darf während des manuellen Betriebs keine anomalen Bewegungen wie
Schwingungen oder Biegungen durchführen.
• Es muss ein mechanischer Endanschlag vorhanden sein, der das Tor sowohl beim
Schließen als auch Öffnen stoppen kann.
• Das Tor darf sich wenn freigelassen nicht von alleine bewegen, in keiner Position.
• Prüfen, dass es sowohl beim Schließen als auch beim Öffnen am Torlaufweg entlang
keine stärkeren Reibstellen gibt.
4.2 EINSATZGRENZEN
Vor der Installation des Getriebemotors ist zu prüfen, dass seine Daten innerhalb der
Einsatzgrenzen des Kapitels „Technische Eigenschaften des Produkts“ liegen. Das Tor darf
das vom gewählten Motor erlaubte Höchstgewicht nicht überschreiten.
4.3 INSTALLATION DES GETRIEBEMOTORS MOD. FORT 3500
4.3.1 INSTALLATION
• Den Motor wie im ABS. 4.3.3 dargestellt entriegeln.
• Die 4 Ankerbolzen wie in der ABB. 1A gezeigt befestigen.
• Die Ankerbolzen in den Zement einbetten und dabei die Stromkabel vorsichtig durch
die entsprechende Bohrung an der Motorbasis durchführen (ABB. 1A). Im Falle einer
Installation auf trockenem Zement ist der Motor mit 4 geeigneten Dübeln am Boden zu
befestigen (ABB. 1B). Den Motor an einer Stelle positionieren, die seine Verbindung mit
der am Tor befestigten Zahnstange ermöglicht.
• Die Zahnstange auf dem Ritzel positionieren und 1 bis 2 mm Spiel zwischen den
Zähnen lassen. Dieses Spiel muss an der gesamten Zahnstangenlänge konstant sein
(ABB. 2 ).
• Die Zahnstange am Tor befestigen (oder anschweißen) (ABB. 3).
• Einige manuelle Auf-Zu-Zyklen mit dem Tor durchführen und sicherstellen, dass
die Paarung Zahnstange-Ritzel ein konstantes Spiel aufweist und keine anomalen
Reibungen vorliegen, die den Motor belasten könnten (ABB. 4).
4.3.2 INSTALLATION DES ENDSCHALTERS
ELEKTRONISCHER ENDSCHALTER
• Das Tor manuell in die Öffnungsposition bewegen und in einem Abstand von 3 cm
vom mechanischen Anschlag stoppen (ABB. 5).
• Den Endschalterbügel auf der Zahnstange entlang gleiten und an der Mittellinie des
Sensors positionieren (ABB. 6).
• Zwischen Bügel und Sensor einen Abstand von 3 bis 8 mm halten (ABB. 7).
• Den Bügel mit den entsprechenden Schrauben an der Zahnstange befestigen (ABB.
8).
• Den gleichen Vorgang am Schließendschalter durchführen.
• Das Tor zur Mitte bewegen (ABB. 9) und die Motorsteuerung gemäß Kap. 4.4.3 wieder
herstellen.
4.3.3 MANUELLES ENTRIEGELN
Die manuelle Entriegelung ist durchzuführen, wenn das Tor manuell geöffnet werden
muss. Die Aktivierung des Entriegelungssystems könnte unkontrollierte Torbewegungen
bewirken, wenn Unwuchten oder mechanische Defekte vorliegen.
• Die vordere Klappe mit dem beigestellten Schlüssel öffnen (ABB. 10).
• Die mit der Motorwelle achsgerechte Mutter fast bis zur Berührung des Seegerringes
losschrauben (ABB. 11).
• Mit einem Gummihammer gemäß ABB. 12 auf die Gewindestange klopfen.
• Die Entriegelungsmutter einschrauben und blockieren, um den Motor wieder zu
sperren.
5 VORBEREITUNG AUF DIE ELEKTRISCHEN
ANSCHLÜSSE
ACHTUNG!
Für den Netzanschluss ein Mehrleiterkabel mit Mindestquerschnitt 3x1.5
mm 2 verwenden, das den geltenden Vorschriften entspricht. Die Stromkabel durch die
entsprechende Bohrung in die Basis des Antriebs führen.
• Die Leiter durch die entsprechenden Kabelklemmen in das Gehäuse der Elektronikplatte
führen.
• Die Stromversorgungsleiter unter Befolgung des Stromschaltplans an der
Elektronikplatte anschließen.
• Schliessen der Erdung an (Schutzleitung)
• Der Erdleiter ist an der entsprechenden Klemme neben der Elektronikplatte im
Gehäuseinnern anzuschließen.
• Die Frontklappe schließen.
6 PRÜFUNG
Jedes einzelne Element des Antriebssystems, z.B. die Sicherheitsleisten, Fotozellen,
Notabschalter, usw., verlangt eine spezifische Prüfphase an allen diesen Vorrichtungen sind
die in den jeweiligen Anleitungshandbüchern enthaltenen Prozeduren durchzuführen. Bei
der Prüfung von FORT 3500 sind die folgenden Arbeitsschritte erforderlich:
• Prüfen, dass alle in diesem Handbuch und besonders im Kapitel „1 Hinweise“
enthaltenen Vorgaben strikt eingehalten wurden;
• Unter Verwendung der Bedienungs- oder Ausschaltvorrichtungen (Schlüsseltaster,
Bedienungstaster oder Funksender), AUF-STOP-ZU Versuche mit dem Tor
durchführen und das vorschriftsmäßige Verhalten prüfen.
• Alle Sicherheitsvorrichtungen der Anlage (Fotozellen, Sicherheitsleisten, Notabschalter,
usw.) einzeln nach ihrer korrekten Betriebsfähigkeit überprüfen.
7 INSTANDHALTUNG DES PRODUKTS
Qualifiziertes Personal muss regelmäßig die Instandhaltung nach den geltenden Gesetzen
und Normvorschriften durchführen. FORT 3500 verlangt eine programmierte Instandhaltung
innerhalb von maximal 6 Monaten oder 10.000 Manövern ab der letzten Wartung.
• Alle Versorgungsquellen vom Motor abtrennen.
• Alle Bewegungselemente überprüfen und abgenutzte Teile auswechseln.
• Alle Bestandteile des Antriebssystems auf ihren Abnutzungszustand überprüfen.
8 ERSATZTEILE
Es besteht die Möglichkeit, Ersatzteile zu erwerben; notfalls ist hierzu mit dem technischen
Kundendienst Kontakt aufzunehmen.
9 ENTSORGUNG
Nach Lebensende des Antriebssystems sicherstellen, dass die Abrüstung von qualifiziertem
Personal durchgeführt wird und die Materialien nach örtlich geltenden Vorschriften rezykliert
oder entsorgt werden.
10 GARANTIE
Fratelli Comunello SpA gewährleistet den korrekte Betrieb der Antriebe für einen
Zeitraum von 24 Monaten ab Herstellungsdatum, unter der Bedingung, dass die auf der
Gebrauchsanweisungen Leistungsspezikationen beachtet werden. Fratelli Comunello
S.p.A. ausbessert oder ersetzt kostenfrei die fehlerhaften Teile, die als fehlerhafte Teile laut
dem unanfechtbarem Urteil des Fachpersonal von Fratelli Comunello S.p.A. anerkannt
werden. Die Ausbesserung bzw. Ersetzung ist die einzige Entschädigung möglich, die
alle weitere Schadenersatzforderungen vernichtet. Die Ware unter Garantie soll frachtfrei
an den Sitz von Fratelli Comunello S.p.A. gesendet werden und wird zu Lasten des
Empfängers zurückgesendet. Das umgetauschte Material bleibt Eigentum von Fratelli
Comunello S.p.A. Die Arbeitskosten, die wegen der Ausbesserung bzw. Ersetzung
entstehen gehen auf jeden Fall zu Lasten des Käufers. Für den Zeitraum des Ausfalls
der Anlage wird keine Entschädigung gewährt. Der Eingriff beinhaltet keine Verlängerung
der Garantiedauer. Der Käufer soll eventuelle Produkt -Mangel und -Fehler innerhalb dem
Frist von 8 (acht) Tagen melden, die entweder vom Datum der Fehler- Entdeckung oder
vom Datum der Wareannahme zu rechnen sind. Die Meldung soll unbedingt schriftlich
erteilt werden. Von der Garantie sind ausgeschlossen: Durch Transport verursachte
Beschädigungen oder Schäden; auf Fehler der elektrischen Anlage vom Käufer und/oder
Nachlässigkeit, Unangemessenheit, auf durch unsachgemässe Benutzung der Anlage
zurückzuführende Beschädigungen oder Schäden; durch unzulässige Eingriffe seitens
nicht autorisiertem Personal oder folgend uneigentlicher Verwendung/Installation (in dieser
Hinsicht empfehlt man eine Anlagewartung zumindest aller sechs Monaten) oder durch
Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen verursachte Beschädigungen oder Schäden;
durch chemischen Substanzen oder atmosphärischen Einüsse verursachte Defekte.
Die Garantie enthält keinen Verbrauchsmaterialkost sowie vermuteten Fehlerkost oder
Gefälligskeitsüberprüfungen.
Produkteigenschaften Die Produkte der Fratelli Comunello S.p.A. unterliegen ständigen
Innovationen und Verbesserungen; Konstruktionseigenschaften und Aussehen können
ohne
Vorankündigung geändert werden.
Gerichtsstand
Da der Vertrag durch die in Rosà ausgestellte Auftragsbestätigung abgeschlossen
wird, kommt im Fall von rechtlichen Streitigkeiten irgendwelcher Art die italienische
Rechtsprechung zur Anwendung, wobei Vicenza (VI) Gerichtsstand ist.
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